Sanierung des parallel zur Sandizeller Gasse nördlich verlaufenden Fußwegs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der eingeladene Sachverständige verspätet sich um ca. eine Stunde. Von Seiten des Ersten Bürgermeisters wird vorgeschlagen derweilen die weitere Tagesordnung abzuarbeiten.

Inhaltich wird auf den Beschluss des Marktgemeinderates vom 26.10.2021 verwiesen.

Ein Vertreter des planenden Büros Mayr Ingenieure stellt die Ergebnisse der zwischenzeitlich erfolgten Baustofferkundung (Erstellen von Bohrkernen) an der Stützmauer vor:
  • Abschnitt 1 (Schultreppe einschließlich Bereich vor Schultreppe 1 und Sandizellergasse 7) und Abschnitt 2 (Bereich vor Sandizellergasse 7 bis Knick in Mauer bei Sandizellergasse 5)
    • Betonwände mit unterschiedlichem Schadensbild 
    • Keine Setzungen 
    • Wandstärken über 40 cm bis 60 cm (Betonwand) erkundet
    • Risse in Betonwand durch Bewuchs zum Teil durchgehend 
    • Betonwand ist weitgehend unbewehrt
    • Betondruckfestigkeit vergleichbar mit einem C 12/15 
    • Haftzugwerte auf der Oberfläche nicht gegeben
    • Hinterfüllung der gemauerten Wand nicht vollständig
  • Abschnitt 3 (Sandizellergass 5 bis St.-Birgittenhof)
    • verputzte gemauerte Wand (einschließlich Betonschale) mit deutlichem Schadensbild
    • Setzungen im Bereich der gemauerten Wand
    • Hinterfüllung der gemauerten Wand nicht vollständig

Zur Sanierung der Stützmauer werden derzeit folgende Aussagen getroffen:
  • Die Stützwand ist grundsätzlich sanierungsfähig.
  • Die Abschnitte 1 und 2 sind nach derzeitigem Stand in einem besseren Bauzustand
  • Nach derzeitigem Kenntnisstand können die Abschnitte 1 und 2 zementbasiert saniert werden. Für eine Ausführungsplanung sind ergänzende Untersuchungen erforderlich, um die Materialien festlegen zu können. 
  • Die Bausubstanz der Mauer im Abschnitt 3 ist noch ausreichend; Problem ist die Hinterfüllung und die unzureichende Drainage. 
  • Die Sanierung ist aufgrund des sehr beengten Arbeitsraums mit einem hohen Aufwand verbunden. 
  • Kosten sind ohne Abstimmung des Bauablaufs mit den Anliegern und weiteren Betonuntersuchungen nicht genau ermittelbar.

Es wird vorgeschlagen, die Stützmauer im Abschnitt 3 auf der Seite des Kindergartens in geeigneten Teilabschnitten in einer Tiefe von bis zu ca. 2 m freizulegen, um weitere Erkenntnisse zu den Themen „Hinterfüllung“ und „unzureichende Drainage“ zu erhalten.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Sanierung werden in der Sitzung bekanntgegeben.

Beschluss

  1. Mit der Verschiebung des Tagesordnungspunktes besteht Einverständnis.

  1. Die Stützmauer wird im Abschnitt 3 auf der Seite des Kindergartens in geeigneten Teilabschnitten und in einer Tiefe von bis zu ca. 2 m freigelegt, um weitere Erkenntnisse zu den Themen „Hinterfüllung“ und „unzureichende Drainage“ zu erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.03.2024 09:09 Uhr