Der fehlende Gehweg an der Kreisstraße DAH 18 „Am Kreuzberg“ und die beengte, z.T. unübersichtliche Straßenführung insbesondere im Bereich des Kreisverkehrs stellen für die Fußgänger in Richtung Kirche und Bushaltestelle eine erhöhte Gefahr bei der Benutzung dar.
Um eine Entschärfung der Gefahrensituation zu ermöglichen, ist die Errichtung eines Gehweges mit einer Breite von 1,80 m (in Pflasterausführung) und einer Länge von ca. 250 m auf der östlichen Seite des Straßenzugs „Am Kreuzberg“ vorgesehen.
Die vorgesehene Breite des Gehwegs von 1,80 m ergibt sich aus der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 2006). Erst ab einer Breite des Gehwegs von 1,80 m ist ein Begegnungsverkehr von Fußgängern und ggf. anderen Begegnungsverkehr wie Kinderwägen, Rollstühlen, Rollatoren oder von radfahrenden Kindern verkehrssicher möglich. Eine Grundvoraussetzung der Förderung ist die verkehrssichere Errichtung des Gehweges.
Im Zusammenhang mit dem Neubau des Gehweges wird die Fahrbahn in der Straßenführung und der Breite (neu durchgehend 6,00 m) angepasst. Lediglich „kurz vor dem Kreisverkehr“ wird aufgrund der bestehenden Bebauung eine Engstelle erforderlich. Dabei ist vorgesehen, die Fahrbahn auf 5,50 m und den Gehweg auf 1,50 m zu reduzieren.
Entlang der Fahrbahn sind Granitborde mit einer Höhe von 8 cm vorgesehen, im Bereich von Zufahrten werden diese auf 3 cm abgesenkt.
Eine Vorabstimmung mit der Tiefbauabteilung des Landratsamtes Dachau und der Regierung von Oberbayern hat bereits stattgefunden.
Der Markt Altomünster als Vorhabensträger der geplanten Maßnahme schließt mit dem Landkreis Dachau als Straßenbaulastträger eine entsprechende Vereinbarung ab.
Von den angrenzenden privaten Grundstückseigentümern wurden zwischenzeitlich weit überwiegend die notariellen Urkunden für einen Grundstückserwerb unterzeichnet. Lediglich bei einem geringfügigen Grunderwerb steht die Unterzeichnung der notariellen Urkunde noch aus. Hier liegt bislang nur ein unterzeichneter Vorvertrag vor.
Derzeit offen ist noch der anzustrebende Zeitpunkt des Ausbaus. Bei einem Ausbau in 2024 ist zu befürchten, dass aufgrund von fehlenden Landkreismitteln die förderfähigen Kosten absinken und der Markt Altomünster einen höheren Eigenanteil zu tragen hat. Bei einem Ausbau in 2025 ist davon auszugehen, dass sich der Eigenanteil des Marktes deutlich reduziert. Wie sich das in entsprechenden Zahlen auswirkt, kann aufgrund des am 12.03.2024 abgehaltenen Abstimmungstermins erst in der Sitzung vorgestellt werden.
Der Zweckverband Weilachgruppe wird voraussichtlich im Herbst 2024 bzw. Frühjahr 2025 in diesem Bereich noch die Wasserleitung erneuern.
Im Rahmen einer Grunderwerbsurkunde wurde vereinbart, dass mit der Maßnahme „Gehweg“ spätestens im Jahr 2025 begonnen und diese im Jahr 2026 abgeschlossen werden muss, da ansonsten die Option einer Vertragsrückabwicklung im Raum steht.