Der Gemeinderat des Marktes Altomünster hat sich zuletzt in der Sitzung vom 23.05.2023 mit der Thematik Windkraft auseinandergesetzt und festgelegt, dass dem Regionalen Planungsverband folgende Abstände von Windrädern gemeldet werden:
- 1.000 m zur Bebauung in festgesetzten Wohngebieten
- 800 m zur Bebauung im Außenbereich
Für das Gebiet des Marktes Altomünster sind hier die Flächen 1.2, 1.3 und 1.4 mit einer Gesamtgröße von ca. 124,4 ha eingetragen (Karte 1):
Die vorgenannten Abstände und die daraus resultierenden Flächen wurden dem Regionalen Planungsverband durch das Planungsbüro Brugger per E-Mail gemeldet.
Der Regionale Planungsverband München hat am 19.09.2023 die Teilfortschreibung des Regionalplans zur Steuerung der Windenergienutzung beschlossen und den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, zum aktuellen Entwurf in der Fassung vom 11.01.2024 bis 31.05.2024 Stellung zu nehmen.
Für das Gebiet des Marktes Altomünster sind hier die Vorranggebiete 12 a und b mit einer Gesamtgröße von 264 ha eingetragen (Karte 2):
Dieser Karte liegen folgende Abstände zugrunde:
- 900 m zu Wohnbaufläche gemäß Flächennutzungsplan
- 550 m zu Wohnnutzung im Außenbereich
- 550 m zu gemischter Baufläche
- 300 m zu Gewerbegebieten gemäß Flächennutzungsplan
Überlagerung der Karten 1 und 2
Grün = Flächen, die der Markt Altomünster ausgearbeitet hat
Lila = „Suchflächen“ des Regionalen Planungsverbandes (Vorstufe zu blau kariert)
Blau kariert = Vorrangflächen des Regionalen Planungsverbandes
Die vom Regionalen Planungsverband erarbeiteten Flächen erfassen nur grob die vom Markt Altomünster gemeldeten Flächen 1.2 und 1.3. Die Fläche 1.4 ist entfallen.
Die zugrunde liegenden Abstände wurden vom Regionalen Planungsverband verringert – damit rücken die Flächen teils näher an die Wohnbebauung heran.
Stellungnahme zu dem aktuellen Entwurf des Regionalen Planungsverbandes:
Bei den vom Regionalen Planungsverband angesetzten geringeren Abständen zwischen den Windrädern und den nächsten Wohngebäuden wird ein erheblicher Widerstand durch die Öffentlichkeit erwartet, da das vom Gemeinderat beschlossene Konzept des Landschaftsplanungsbüros Brugger der Öffentlichkeit bereits vorgestellt wurde und dieses bekannt ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des vorgenannten Konzepts bereits 1,6 % der Gemeindefläche des Marktes Altomünster als Flächen für die Windkraft zur Verfügung stehen. Somit hat der Markt Altomünster (und im Übrigen auch der Landkreis Dachau) bei Einhaltung der gewünschten Abstände von 1000 m und 800 m, sein „Soll“ für die derzeit benötigten regionalplanungsweiten Flächen von 1,1 % bereits überschritten. Eine Ausdehnung dieser Flächen über diese Abstände hinaus wird deshalb nicht befürwortet, da von einer ausgewogenen Verteilung der Flächen über die gesamte Planungsregion 14 ausgegangen wird.
Rechtliche Folgen der Ausweisung:
- In den Vorranggebieten sind Windenergieanlagen privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zulässig.
- Gemeinden können grundsätzlich weitere Flächen außerhalb der Vorrangflächen ausweisen.