Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich II, 6. Änderung "Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen südwestlich von Hohenzell - Maureräcker und südlich von Teufelsberg - Kreuzbreite"; Aufhebungsbeschluss zum Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.07.2024 ö 7

Sach- und Rechtslage

Für Flächen südlich von Teufelsberg auf der Flurnummer 746 der Gemarkung Thalhausen und südwestlich von Hohenzell auf den Flurnummern 89 und 90 der Gemarkung Hohenzell wurde in der Sitzung von 26.10.2021 bzw. von 22.02.2022 Anträge für die Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen behandelt und die Absichtsbeschlüsse für die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung von Bebauungsplänen gefasst. 

Am 27.09.2022 folgte der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes unter der Bezeichnung Fortschreibung des Flächennutzungsplan Überarbeitungsbereich II, 6. Änderung „Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen südwestlich von Hohenzell – Maureräcker und südlich von Teufelsberg – Kreuzbreite“

Beide Antragsteller äußerten auf Nachfragen aktuell kein weiteres Interesse an der Weiterverfolgung der Planung. 

Lageplanübersicht – Teilbereich Thalhausen/Teufelsberg










Lageplanübersicht – Teilbereich Hohenzell

Beschluss

Der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung Fortschreibung des Flächennutzungsplan Überarbeitungsbereich II, 6. Änderung „Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen südwestlich von Hohenzell – Maureräcker und südlich von Teufelsberg – Kreuzbreite“ vom 27.09.2022 für die Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen auf der Flnr. 746 der Gemarkung Thalhausen und den Flnr. 89 und 90 der Gemarkung Hohenzell wird aufgehoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.08.2024 07:14 Uhr