Fortschreibung des Flächennutzungsplans "Überarbeitungsbereich I, 6. Änderung "Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand" und "nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung; Änderungsbeschluss zum Beschluss vom 27.09.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.07.2024 ö beschließend 12

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 27.09.2022 wurden die Anträge für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage 

  • auf dem Grundstück Flurnummer 808 (TF) der Gemarkung Oberzeitlbach mit einer Größe von ca. 4,3 ha und einer durchschnittlichen Ackerzahl von 53,41 und
(Teilbereich 1 „südlich von Oberzeitlbach - Kreppenacker“)

  • auf Grundstück Flurnummer 1409 der Gemarkung Stumpfenbach mit einer Größe von 6,97 ha und durchschnittlichen Ackerzahl von 50,59 
(Teilbereich 2 „nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld“)
       
behandelt und die Absichtsbeschlüsse zur Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I gefasst, sofern durch das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger eine positive Beurteilung nach dem Kriterienkatalog des Marktes Altomünster vorliegt.

Inzwischen liegen für o.g. beantragten Flächen die positiven Beurteilungen nach dem gemeindlichen Kriterienkatalog vor. 

Ebenfalls in der Sitzung des Gemeinderates vom 27.09.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 6. Änderung „Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen nordöstlich von Wollomoos - Thalhausener Feld, nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand und nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung“ gefasst.

Für die Fläche im Bebauungsplangebiet Wollomoos Nr. 12 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Wollomoos – Thalhausener Feld“ wurde inzwischen vom Antragsteller auf Nachfrage geäußert, dass kein weiteres Interesse an der Weiterverfolgung der Planung besteht. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes wird daher nicht mehr benötigt.

Zur Verfahrensvereinfachung sollen die Anträge südlich von Oberzeitlbach – Kreppenacker und nordöstlich von Stumpfenbach – Hütwiesfeld zusammen mit den Anträgen nordöstlich von Deutenhofen – Am Brand und nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung in das Verfahren Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I 6. Änderung „Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand, nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung, südlich von Oberzeitlbach – Kreppenacker und nordöstlich von Stumpfenbach – Hütwiesfeld“ zusammen gefasst werden. 





Lageplanübersicht





















Teilbereich 1 „südlich von Oberzeitlbach – Kreppenacker“

Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung umfasst das Grundstück Flurnummer 808 (TF) der Gemarkung Oberzeitlbach und hat eine Gesamtfläche von ca. 4,3 ha. Die Fläche liegt südlich von Oberzeitlbach.


Flächennutzungsplanausschnitt Teilbereich 1


Teilbereich 2 „nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld“

Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung umfasst das Grundstück Flurnummer 1409 der Gemarkung Stumpfenbach und hat eine Gesamtfläche von 6,97 ha. Die Fläche liegt nordöstlich von Stumpfenbach.


Flächennutzungsplanausschnitt Teilbereich 2

Der durch das Büro Brugger angewandte Kriterienkatalog des Marktes Altomünster für die oben genannten Flächen ist im RIS eingestellt. 

Beschluss

  1. Der Markt Altomünster beschließt unter der Maßgabe, dass die Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung unterzeichnen, die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Überarbeitungsbereichs I für die Grundstücke Flurnummer 808 (TF) der Gemarkung Oberzeitlbach und Flurnummer 1409 der Gemarkung Stumpfenbach.

  1. Der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 6. Änderung wird für den Teilbereich des Bebauungsplans Wollomoos Nr. 12 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Wollomoos – Thalhausener Feld“ auf der Flnr. 78 der Gemarkung Wolllomoos aufgehoben.

  1. Die Grundstücke Flurnummer 808 (TF) der Gemarkung Oberzeitlbach, südlich von Oberzeitlbach, und Flurnummer 1409 der Gemarkung Stumpfenbach, nordöstlich von Stumpfenbach, werden mit den bereits am 27.09.2022 behandelten Anträgen für die Grundstücke Flurnummer 1006 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach, nordöstlich von Deutenhofen – Am Brand und 1147 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach, nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung in ein Verfahren zur Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I zusammen gefasst.

  1. Der Flächennutzungsplan erhält die Bezeichnung Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 6. Änderung „Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand, nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung, südlich von Oberzeitlbach – Kreppenacker und nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld“.

  1. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Landschaftsplanungsbüro Brugger aus Aichach beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.08.2024 07:14 Uhr