Bebauungsplan Stumpfenbach Nr. 7 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld"; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 23.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung des Gemeinderates vom 27.09.2022 wurde ein Antrag für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Stumpfenbach auf dem Grundstück Flurnummer 1409 der Gemarkung Stumpfenbach behandelt und der Absichtsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst, sofern durch das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger eine positive Beurteilung nach dem Kriterienkatalog des Marktes Altomünster vorliegt.
Die beantragte Fläche wurde nach dem gemeindlichen Kriterienkatalog positiv beurteilt.
Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von 6,97 ha.
Lageplanübersicht
Flächennutzungsplanausschnitt
Beschluss
- Der Markt Altomünster stellt unter der Maßgabe, dass der Antragsteller bzw. Projektant eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung für die Aufstellung des Bebauungsplanes unterzeichnet, einen Bebauungsplan für das Grundstück Flurnummer 1409 der Gemarkung Stumpfenbach auf.
- Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Stumpfenbach Nr. 7 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Stumpfenbach – Hütwiesfeld“.
- Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Landschaftsplanungsbüro Brugger aus Aichach beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.08.2024 07:14 Uhr