Errichtung eines Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße 2047 zwischen Pfaffenhofen und (vorerst) dem Kreuzungsbereich mit der Kreisstraße DAH


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 17.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 17.12.2024 ö 1

Sach- und Rechtslage

Von Seiten des Marktes Altomünster ist es erforderlich, an der durch das Gemeindegebiet führenden Staatsstraße 2047 eine durchgängige und alltagstaugliche Radwegeverbindung in „Straßennähe“ zu schaffen.

Eine akzeptable Verbindung besteht in folgenden Abschnitten:
  • Kleinberghofen bis Oberzeitlbach: Verbindung entlang des Zeitlbachs über öffentliche Feldwege, Geh- und Radwege und wenig befahrene Gemeinde- bzw.- Gemeindeverbindungsstraßen
  • Pfaffenhofen bis Wollomoos: Verbindung über öffentliche Feldwege und Geh- und Radwege

Für das Teilstück zwischen Oberzeitlbach und Pfaffenhofen liegt keine alltagstaugliche Radwegeverbindung in „Straßennähe“ vor.


Es bestehen folgende Überlegungen:
  • Kreuzung St 2047 / DAH 2 bis Pfaffenhofen (Abschnitt 1, rote Markierung):
Anbau eines asphaltierten Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,5 m im Abstand von 1,75 m zur Fahrbahn auf einer Länge von ca. 1.640 m an der Staatsstraße. Die Grundstücke dafür sind im Eigentum des Marktes Altomünster grundsätzlich vorhanden und
  • Kreuzung St 2047 / DAH 2 bis Oberzeitlbach (Abschnitt 2, blaue Markierung):
Realisieren einer Radwegverbindung mit einer Gesamtlänge von 1.560 m, die anfangs über einen Feldweg verläuft, der von der Oberndorfer Straße in Oberzeitlbach in Richtung Nordwesten abzweigt, und Herstellen einer neuen Wegeverbindung im fehlenden Bereich von ca. 700 m. Die Grundstücke dafür sind überwiegend in öffentlicher Hand - vorbehaltlich der noch zu prüfenden Geeignetheit - vorhanden.


Die nachstehenden Ausgaben betreffen nur den Abschnitt 1:

Für die Umsetzung dieser Maßnahme wird zwischen dem Straßenbauamt und dem Markt Altomünster eine Vereinbarung über die Planung geschlossen, in der die gesamte Federführung der Planung einschließlich sämtlicher Verfahren (Erlaubnisse, Genehmigungen, Sicherheitsaudit ab Auditphase 2 etc.) und Organisation des Grunderwerbs dem Markt Altomünster übertragen wird.

Das Straßenbauamt übernimmt im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Kapazitäten ab Leistungsphase 6 die Vergabe und die Durchführung der Baumaßnahme.

Zu den grundsätzlich vorhandenen Baugrundstücken ist möglicherweise noch ein weiterer Grunderwerb erforderlich.
Dieser lässt sich wie folgt schätzen:
  • min. 410 m²
  • max. 2.220 m²

Das Straßenbauamt übernimmt die Kosten für den Grunderwerb bis zu einem „marktüblichen“ Preis. Dies entspricht voraussichtlich dem aktuellen Richtwert des Gutachterausschusses. Erfahrungsgemäß wird dieser Preis vom Verkäufer jedoch nicht akzeptiert und ein höherer Preis gefordert. Die sich daraus ergebende Differenz muss der Markt Altomünster tragen.

Organisatorisch ist der Grunderwerb über den Markt Altomünster abzuwickeln.

Finanzielle Auswirkungen

Abschnitt 1

Es werden Bruttokosten einschließlich Honorarkosten (ohne Grunderwerbskosten) in Höhe von 906.000,- € erwartet.

Kosten für Vermessung, Archäologie und Kampfmittelbeseitigung sind im o.g. Betrag nicht berücksichtigt. Es wird von gering belasteten Böden ausgegangen.

Das Straßenbauamt vergütet dem Markt Altomünster für die übertragenen Leistungen 10% der Bruttobaukosten (einschließlich der Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen). Das entspricht einem geschätzten Betrag in Höhe von 84.300,- €. 

Folgende Ausgabe sind im damit zu bestreiten:
  • Ingenieursleistungen (LP 1 bis 5)                 29.000,- €
  • Baugrundgutachten                                10.000,- €
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan                12.000,- €
  • Wasserrechtsunterlagen                                  6.500,- €
Summe        57.500,- €

Die Kosten für das Sicherheitsaudit ab Auditphase 2 in Höhe von 5.000,- € werden dem Markt Altomünster ebenfalls erstattet.

Die Kosten für die Herstellung trägt das Straßenbauamt.


Abschnitt 2

Es werden Bruttokosten einschließlich Honorarkosten (ohne Grunderwerbskosten) in Höhe von 576.000,- € erwartet.

Kosten für Vermessung, Archäologie und Kampfmittelbeseitigung sind im o.g. Betrag nicht berücksichtigt. Es wird von gering belasteten Böden ausgegangen.

Das Straßenbauamt beteiligt sich nicht an den Kosten für den Abschnitt 2.
Es sind aktuell Fördermittel des Freistaat Bayerns in Höhe von 55% der zuwendungsfähigen Kosten zu erwarten. Inwieweit diese durch Bundesmittel noch auf 80% aufgestockt werden können, ist derzeit nicht beantwortbar.

Beschluss

  1. Die Errichtung einer durchgängigen und alltagstauglichen Radwegeverbindung zwischen Pfaffenhofen und Oberzeitlbach wird für erforderlich gehalten.

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt mit dem Straßenbauamt eine Vereinbarung über die Planung des Abschnitts 1 abzuschließen.

  1. Für den Abschnitt 1 werden die entsprechenden Mittel im Haushalt 2025 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2025 07:19 Uhr