Von Seiten des Marktes Altomünster ist es erforderlich, an der durch das Gemeindegebiet führenden Staatsstraße 2047 eine durchgängige und alltagstaugliche Radwegeverbindung in „Straßennähe“ zu schaffen.
Eine akzeptable Verbindung besteht in folgenden Abschnitten:
- Kleinberghofen bis Oberzeitlbach: Verbindung entlang des Zeitlbachs über öffentliche Feldwege, Geh- und Radwege und wenig befahrene Gemeinde- bzw.- Gemeindeverbindungsstraßen
- Pfaffenhofen bis Wollomoos: Verbindung über öffentliche Feldwege und Geh- und Radwege
Für das Teilstück zwischen Oberzeitlbach und Pfaffenhofen liegt keine alltagstaugliche Radwegeverbindung in „Straßennähe“ vor.
Es bestehen folgende Überlegungen:
- Kreuzung St 2047 / DAH 2 bis Pfaffenhofen (Abschnitt 1, rote Markierung):
Anbau eines asphaltierten Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,5 m im Abstand von 1,75 m zur Fahrbahn auf einer Länge von ca. 1.640 m an der Staatsstraße. Die Grundstücke dafür sind im Eigentum des Marktes Altomünster grundsätzlich vorhanden und
- Kreuzung St 2047 / DAH 2 bis Oberzeitlbach (Abschnitt 2, blaue Markierung):
Realisieren einer Radwegverbindung mit einer Gesamtlänge von 1.560 m, die anfangs über einen Feldweg verläuft, der von der Oberndorfer Straße in Oberzeitlbach in Richtung Nordwesten abzweigt, und Herstellen einer neuen Wegeverbindung im fehlenden Bereich von ca. 700 m. Die Grundstücke dafür sind überwiegend in öffentlicher Hand - vorbehaltlich der noch zu prüfenden Geeignetheit - vorhanden.
Die nachstehenden Ausgaben betreffen nur den Abschnitt 1:
Für die Umsetzung dieser Maßnahme wird zwischen dem Straßenbauamt und dem Markt Altomünster eine Vereinbarung über die Planung geschlossen, in der die gesamte Federführung der Planung einschließlich sämtlicher Verfahren (Erlaubnisse, Genehmigungen, Sicherheitsaudit ab Auditphase 2 etc.) und Organisation des Grunderwerbs dem Markt Altomünster übertragen wird.
Das Straßenbauamt übernimmt im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Kapazitäten ab Leistungsphase 6 die Vergabe und die Durchführung der Baumaßnahme.
Zu den grundsätzlich vorhandenen Baugrundstücken ist möglicherweise noch ein weiterer Grunderwerb erforderlich.
Dieser lässt sich wie folgt schätzen:
- min. 410 m²
- max. 2.220 m²
Das Straßenbauamt übernimmt die Kosten für den Grunderwerb bis zu einem „marktüblichen“ Preis. Dies entspricht voraussichtlich dem aktuellen Richtwert des Gutachterausschusses. Erfahrungsgemäß wird dieser Preis vom Verkäufer jedoch nicht akzeptiert und ein höherer Preis gefordert. Die sich daraus ergebende Differenz muss der Markt Altomünster tragen.
Organisatorisch ist der Grunderwerb über den Markt Altomünster abzuwickeln.