Kommunalunternehmen AltoPower; Änderung der Unternehmenssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 17.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der § 10 Abs. 1 Satz 1 der Unternehmenssatzung hat aktuell folgenden Wortlaut:
Der Vorstand hat innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres den Jahresabschluss und den Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB sowie die Erfolgsübersicht aufzustellen.
Wenn eine Unternehmenssatzung die Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs über große Kapitalgesellschaften für anwendbar erklärt, ist damit mittelbar auch die dort künftig normierte Nachhaltigkeitsberichterstattung (§ 289b HGB) einbezogen.
Möchte der Markt Altomünster die größenabhängigen Erleichterungen des Handelsgesetzbuchs bzgl. Jahresabschluss und Lagebericht zur Geltung bringen und insbesondere eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ausschließen, muss dieser Verweis aus der Unternehmenssatzung gestrichen werden.
Es wird vorgeschlagen § 10 Abs. 1 Satz 1 der Unternehmenssatzung wie folgt zu fassen:
Der Vorstand hat innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Erfolgsübersicht aufzustellen.
Beschluss
§ 10 Abs. 1 Satz 1 der Unternehmenssatzung erhält folgende Fassung:
Der Vorstand hat innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Erfolgsübersicht aufzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.01.2025 07:19 Uhr