Umrüstung der Scheibenzuganlage auf elektronische Trefferanzeigen; Zuschussantrag des Schützenvereins Edelweiß Altomünster 1925 e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der Schützenverein Edelweiß Altomünster e.V. beabsichtigt in der bestehenden Schießstätte die ca. 30 Jahre alten Scheibenzuganlagen durch 10 neue elektronische Trefferanzeigen zu ersetzen und hat mit Schreiben vom 29.02.2016 eine entsprechende Förderung beantragt.

Die Gesamtkosten (ohne Eigenleistung) werden derzeit auf einen Betrag in Höhe von 34.300,- € geschätzt, wobei die Umrüstung auf den elektronischen Schießbetrieb mit einem Betrag in Höhe von 30.300,- € angesetzt ist. Die verbleibenden Kosten in Höhe von 4.000,- € betreffen in erster Linie Sicherheitsmaßnahmen.

Von Seiten des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSV) wird ein Anteil in Höhe von 25% der Gesamtkosten ( = 9.750,- €; hier wird auch die Eigenleistung in Höhe von ca. 4.500,- € bezuschusst) übernommen.

Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis sieht wie folgt aus:

Der Markt Altomünster fördert eine "Erstinvestition/Neubeschaffung" i.d.R. mit einem Fördersatz in Höhe von        max. 20% des Anteils der nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.
Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten, d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.

Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.

Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.

Daraus errechnet sich folgende Förderung für "Erstinvestition/Neubeschaffung":

       30.300,- € x 20% = 6.060,- €                Maximalförderbetrag: 6.500,- €

Beschluss

1.        Die Schützenverein Edelweiß Altomünster e.V.. erhält für die Einführung der elektronischen Trefferanzeigen eine Förderung in Höhe von 20%, jedoch einen maximalen Förderbetrag in Höhe von 6.500,- €.
2.        Die Mittel werden im Haushalt 2017 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2016 08:24 Uhr