m Rahmen des Investitionsförderungsprogramms (KInvFR 2015) wurden dem Markt Altomünster für die Maßnahme "Umnutzung des Bahnhofsgebäudes in ein Jugendzentrum" staatliche Finanzmittel in Höhe von ca. 158.000,- € bewilligt.
Neben den erforderlichen baulichen Arbeiten an den vorhandenen Räumlichkeiten zur Neunutzung als zukünftiges Jugendzentrum stehen darüber hinaus Maßnahmen zur energetischen Sanierung und insbesondere zur barrierefreien Nutzung des Gebäudes an.
Die Umbauarbeiten betreffen im südlichen Gebäudeteil eine Neuordnung der Räumlichkeiten. So wird mit dem Foyer und Thekenbereich eine zentrale Anlauf- und Aufsichtsstelle geschaffen, um die sich die neu vorgesehene Küche, ein behindertengerechtes WC und die übrigen Aufenthaltsräume gruppieren. Im nördlichen Gebäudeteil wird die derzeit vorhandene, überdachte Terrasse zu einem weiteren Raum (= Raum 2) umgestaltet.
nördlicher Gebäudeteil südlicher Gebäudeteil
Neue Raumaufteilung im Erdgeschoß
Im Kellerbereich bleibt die aktuelle Raumsituation unverändert.
Raumaufteilung im Kellergeschoß
Den Jugendlichen steht damit im Erdgeschoß (wie bisher) eine Fläche von ca. 140 m² zur Verfügung.
Die dargestellte Raumaufteilung wurde mit dem gemeindlichen Jugendbetreuer im Vorfeld abgestimmt.
Ansicht der Ostseite mit geschlossener ehemaliger Terrasse
Zur Verbesserung der Energiebilanz des Gebäudes werden insbesondere folgende Maßnahmen durchgeführt:
- Austausch der Fenster und Außentüren
- Dämmung der obersten Geschoßdecke
- Anbringen einer Außendämmung (Stärke 16 cm)
- Einbau einer Gasbrennwertheizung mit dezentraler Warmwasserversorgung
Damit wird nach der Sanierung beim Primärenergiebedarf der Anforderungswert für einen modernisierten Altbau nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) erreicht.
Um den Primärenergiebedarf weiter senken zu können, wäre als nächste "Energiestufe" der KfW-Standard 100 anzustreben.
Aus Sicht der Verwaltung wird dies nicht empfohlen, da hierzu der Einsatz eines Anteils an erneuerbaren Energien (z.B. Pelletsheizung bzw. Warmwassergewinnung über Solarthermie) erforderlich ist, der sich jedoch aufgrund der vorhandenen Räumlichkeiten schwer realisieren lässt (Heizung) bzw. aufgrund des vorgesehenen Bedarfs keinen Sinn macht (Warmwasser). Zudem stehen die um ca. ein Drittel höheren Investitionskosten in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den reduzierten Energiekosten um 3% bzw. zum geringeren Primärenergiebedarf von 5%.
Im Bereich der Barrierefreiheit, die unter anderem auch unter dem Gesichtspunkt der Zusammenarbeit mit Wohngruppen des Franziskuswerks Schönbrunn in Altomünster zu sehen ist, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Einbau eines behindertengerechten WCs im Erdgeschoß, da sich vorhandenen WCs im Kellergeschoß befinden. Aus wirtschaftlichen Gründen und der Situation der Räumlichkeiten geschuldet, ist es sinnvoller den Bestand im KG zu belassen und ein geeignetes WC im Erdgeschoß einzubauen
- Schaffen von barrierefreien Zugängen (Zugang Foyer und Zugang über Raum 2) über entsprechende Rampen
- Anbringen eines Plattformlifts zur Überwindung des Höhenunterschieds zwischen dem Foyer und Raum 1 bzw. 2
Die Kosten für die oben genannten Maßnahmen belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von ca. 220.000,- € (Schätzung).
Es stellt sich die Frage, inwieweit ergänzend zu den vorgenannten Maßnahmen noch das Dach erneuert wird. Diese Sanierung (Kostenrahmen ca. 40.000,- €) erscheint aus heutiger Sicht aktuell nicht zwingend erforderlich, da das vorhandene Dach nach den optischen Eindrücken noch eine Nutzungszeit von 10 bis 20 Jahren erwarten lässt.
Von staatlicher Seite sind Finanzmittel in Höhe von ca. 158.000,- € zu erwarten.
Es ist vorgesehen diese Maßnahme im Frühjahr 2017 zu beginnen und bis etwa zur Jahresmitte 2017 abzuschließen, da nach aktuellem Zeitplan dann der Auszug des Jugendzentrums aus dem Gebäude Schultreppe 4 erforderlich ist, um an dieser Stelle mit den Sanierungsmaßnahmen beginnen zu können.
Für die Umsetzung der Maßnahmen wird ein längerer Vorlaufzeitraum benötigt. Es ist deshalb erforderlich, möglichst zeitnah und damit deutlich vor der Aufstellung des Haushaltsplans (und damit der finalen Bereitstellung der Finanzmittel) zu starten. Die ersten größeren Zahlung sind jedoch nicht vor Verabschiedung des Haushalts zu tätigen.
Aus der Mitte des Gemeinderates sind zu den vorgestellten Umbau- und Sanierungsplänen noch folgende Anregungen ergangen:
- Es ist zu prüfen, ob der Austausch der Fenster und Außentüren tatsächlich erforderlich ist.
- Die Dämmung der obersten Geschoßdecke sollte in einer Stärke von mind. 24 cm erfolgen.
- Um Vandalismus an den neugedämmten Fassaden zu minimieren, wird für den Putzbereich eine Dämmung mit "festen" Holzfaserplatten und für den Holzverschalungsbereich eine Däm- mung mit Steinwolle angeregt.
- es ist zu überprüfen, inwieweit aufgrund der Lage zum Angergraben für diesen Bereich ent- sprechende Hochwasserschutzmaßnahmen (bezogen auf ein HQ100) am Gebäude (z.B. den Kellerfenstern) erforderlich sind
- Im Zusammenhang mit der Fassadendämmung im Erdreich sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Feuchtesituation im Kellergeschoß möglichst zu verbessern.