Zwischenbericht zur Haushaltsabwicklung 2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.10.2016 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der Kämmerer berichtet über die Entwicklung des Haushalts zum Ende des 3. Quartal 2016:

Verwaltungshaushalt


Ansatz 2016
vsl. Erg. 2016
Veränderungen
Einnahmen



Grundsteuer A
145.000
150.100
5.100 +
Grundsteuer B
590.000
590.400
400 +
Gewerbesteuer
1.700.000
1.820.000
120.000 +
Anteil Einkommensteuer
4.427.000
4.541.217
114.217 +
Familienleistungsausgleich
353.000
362.971
9.971 +
Anteil Umsatzsteuer
140.600
138.517
1.483 -
Hundesteuer
26.000
26.700
700 +
Schlüsselzuweisung
1.274.300
1.274.300
---
Grunderwerbsteuer
100.000
150.000
50.000 +
Finanzzuweisungen
128.200
128.200
---
Schmutzwassergebühr
1.350.000
1.394.892
44.892 +
Niederschlagswassergebühr
170.000
177.426
7.426 +
Konzessionsabgaben
180.000
185.105
5.105 +
Straßenunterhaltszuschüsse
229.000
195.700
33.300  - 
Ausgaben



Gewerbesteuerumlage
378.400
377.370
1.030 -


Aus derzeitiger Sicht kann für den Verwaltungshaushalt festgestellt werden, dass die wichtigsten Einnahmen in der veranschlagten Höhe erreicht werden und speziell bei der Gewerbe- und Einkommensteuer, sowie Anteil Grunderwerbsteuer, Mehreinnahmen von 380.000,- € erzielt werden.

Bei  den Personal- und Sachausgaben im Verwaltungshaushalts werden derzeit keine größeren  Haushaltsüberschreitungen erwartet, weshalb mit einer erhöhten Zuführung zum Vermögenshausha
lt von deutlich über € 2.000.000  (Ansatz € 1.834.000) gerechnet werden kann.
Vermögenshaushalt

noch erwartete Einnahmen
       Zuführung vom Verw.HH                € 2.000.000


noch erwartete Ausgaben
       Baurechnungen                        € 1.300.000
       Schuldtilgung                                €    180.000



1. Aufgrund dieser günstigen Entwicklung kann derzeit mit einem positiven Ergebnis im Jahres-
   Abschluss 2016 und einer Zuführung zur allgemeinen Rücklage von € 1.200.000 (Vorjahr €
   1.172.979) gerechnet werden.

2. Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist nicht erforderlich.


Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

Datenstand vom 03.11.2016 09:35 Uhr