Vorstellung der Planung für das Hochwasserrückhaltebecken Altomünster HRB 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2016 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Ein Vertreter des IB Mayr stellte den aktuellen Sachstand der Planungen für die Erhöhung des Hochwasserrückhaltebeckens Altomünster HRB 3 am Weiherwiesengraben vor:

Ziel:        Steigerung des Rückhaltevolumens um ca. 5.000 m³ und damit Erreichen eines sog. HQ100-Schutzes

Maßnahmen im Einzelnen:
       Erhöhung der Dammscharte um 37 cm
       Verbreiterung der Dammscharte um 10 m
       Befestigung des Überlaufs mit auf Beton verlegten Wasserbausteinen
       Errichtung eines Grobrechens am Ende des Überlaufs
       Einbau eines Räumlichen Rechens
       Anhebung des Bgm-Sedlmair-Wegs auf ein hochwasserfreies Niveau



Da es sich bei der geplanten Gesamtmaßnahme um einen Ausbau im Bestand handelt, werden die nachstehend beschriebenen Teilmaßnahmen abweichend von einem Neubaustandard ohne zu erwartende Funktionsverluste errichtet:
Der räumliche Rechen müsste an sich bis auf Höhe der Überlaufschwelle reichen und deshalb an einer Betonmauer mit beidseitig abgehenden Flügelwänden angebracht werden. Dem räumlichen Rechen vorgelagert wäre ein Grobrechen aus Holzstämmen mit einer Länge von bis ca. 4,0 m zu erstellen (siehe Beispielfoto).



Aus optischen und Kostengründen wird diese Ausführung nicht umgesetzt.
Der räumliche Rechen wird so ausgeführt wie der bereits vorhandene Rechen am Maibaum in der Halmsrieder Straße. Daraus gibt sich, dass im Einstaufall eine Bedienbarkeit des Rechens nicht möglich ist.
Auf den Grobrechen kann aufgrund eines geringen Baumbestandes im Einzugsbereich des HRB 3 verzichtet werden.

Die vorgesehene Straßenhöhe des auf ein hochwasserfreies Niveau anzuhebenden Bgm.-Sedlmair-Weges orientiert sich an der Wasserspiegelhöhe BHQ 2. Ein entsprechendes Freibordmaß und damit eine zusätzliche Anhebung der Straße bleibt damit unberücksichtigt. Eine Beeinträchtigung der Benutzbarkeit der Straße ist damit nicht verbunden.


Für das weitere Vorgehen ist nachstehende Zeittafel vorgesehen:

       Februar 2017        Fertigstellung der Genehmigungsplanung
                               Beantragung der Genehmigung

       Dezember 2017        Vorliegen der Genehmigung und des Zuwendungsbescheids
                               
       Winter 2017                Ausschreibung der Gesamtmaßnahme

       Sommer 2018        Abschluss der Gesamtmaßnahme

Beschluss

Mit der vorgelegten Planung und dem zeitlichen Ablauf besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.11.2016 08:22 Uhr