Sanierung von Abwasserkanälen; Festlegen der weiteren Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 21.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 21.02.2017 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Mit dem Abschluss der Kanalarbeiten an den nördlichen Ortsteilen ist das Abwasserentsorgungskonzept des Marktes Altomünster baulich und größten Teils auch abrechnungstechnisch abgeschlossen.

Als nächste große Aufgabe im Abwassersektor steht die Ausarbeitung eines gemeindeweiten Konzepts für die Sanierung der bestehenden Abwasserleitungen einschließlich Schächte und dessen Umsetzung (über mehrere Jahre) an.

Die Verantwortlichkeit bei den Abwasserleitungen teilen sich der Markt Altomünster und der jeweilige Grundstückseigentümer.

Während der Markt Altomünster für die öffentlichen Kanäle (= i.d.R. die Leitungen im öffentlichen Straßengrund) und die Grundstücksanschlüsse bis einschließlich des Kontrollschachts bzw. Abwassersammelschachts zuständig ist, obliegt dem Grundstückseigentümer die Sorge für die Grundstücksentwässerungsanlage.

Ein Schaubild soll diese Aufteilung verdeutlichen:















                    
                      Verantwortungsbereich        Verantwortungsbereich
                      Grundstückseigentümer            Markt Altomünster


       Grundstücksentwässerungsanlage

       Grundstücksanschluss

       öffentlicher Kanäle (Mischwasser- oder Schmutzwasserkanal)

       Kontrollschacht bzw. Abwassersammelschacht



Die einzelnen Schritte dazu können wie folgt beschrieben werden:

1. Vermessungstechnische Erfassung der Abwasserleitungen im gemeindlichen Zuständigkeitsbereich
Die Hauptkanäle in den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (einschließlich deren Schächte) und die Grundstücksanschlüsse einschließlich der Kontroll- bzw. Abwassersammelschächte auf den privaten Grundstücken sind als Bestand planerisch darzustellen, um den Gesamtumfang belastbar festlegen zu können. Die vorhandenen Unterlagen sind jedoch nur rudimentär vorhanden, da viele Hauptkanäle in den 1960er-Jahren und in den Folgejahren errichtet wurden und schon der Bestand allein aufgrund damals fehlender technischer Möglichkeiten insbesondere höhenlagemäßig nicht bekannt ist. Daten zu den Grundstücksanschlüssen aus dieser Zeit fehlen gänzlich, da diese oftmals von den Grundstückseigentümern selbst (und aus heutiger Sicht mangelhaft) ausgeführt wurden.

In den letzten Jahren wurden als erster Schritt bereits und aus Kostengründen ausschließlich die Hauptkanäle in den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (einschließlich deren Schächte) lagetechnisch nacherfasst.


2.        Befahren der Abwasserleitungen im gemeindlichen Zuständigkeitsbereich und Inspektion der Schächte

Die Hauptkanäle in den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (einschließlich deren Schächte) und die Grundstücksanschlüsse sind mit entsprechenden Kameras zu befahren bzw. zu inspizieren, um den baulichen Zustand zu ermitteln.
In den letzten Jahren wurden als erster Schritt bereits und aus Kostengründen ausschließlich die Hauptkanäle in den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen mit Kameras befahren.

Um unter Berücksichtigung der vorhandenen Daten eine vollständige Bestandsübersicht zu erhalten wird vorgeschlagen wie folgt zu verfahren:

Anlagen ohne Befahrung oder mit einer vorliegender Befahrung vor dem 31.12.2006:
               Befahren der Hauptkanäle und Hausanschlüsse
               Inspektion aller Schächte
Anlagen mit einer vorliegender Befahrung nach dem 01.01.2007 und vor dem 31.12.2016:
               Befahren der Hausanschlüsse
               Inspektion aller Schächte

Die vorgeschlagenen Zeitintervalle bemessen sich nach der gesetzlich verankerten 10-Jahres-Frist für die Befahrung von Kanälen in der Eigenüberwachungsverordnung.





3.        Feststellen des hydraulischen Ist-Zustandes

Um feststellen zu können, ob diese Leitungen mit ihrem Durchmesser und dem möglicherweise vergangenheitlich durch zusätzlich angeschlossene Wohngebäude gestiegenen Abwasseranfall überhaupt noch in der Lage sind, das ihnen "zugeordnete" Abwasser schadlos für die umgebende Bebauung abzuleiten, findet anschließend eine sog. hydraulische Überrechnung der Hauptkanäle statt.

In den letzten Jahren wurden hydraulische Überrechnungen nur im Zusammenhang mit dem Anschluss von zusätzlichen Wohngebäuden infolge von Baugebietsausweisungen durchgeführt.


4.        Ausarbeiten eines Sanierungskonzeptes

Die Ergebnisse aus der baulichen und hydraulischen Bestandsaufnahme fließen in ein gemeindeweites Abwassersanierungskonzept ein. Dies sieht vor, dass zum einen Maßnahmen für zusammenhängende Gebiete und zum anderen Einzelmaßnahmen wie Robotersanierungen, Kopflöcher und Renovierungen kleinerer Abschnitte vorgeschlagen werden.
Das Sanierungskonzept wird mit einem Zeitplan und den erforderlichen Haushaltsansätzen versehen.

In den letzten Jahren wurden Sanierungen am Kanal insbesondere dann durchgeführt, wenn der Neubau einer bestehende Straße vorgesehen war (z.B. Ortsdurchfahrt Pipinsried) oder ein Kanal tatsächlich zusammengebrochen (z.B. Am Klosterweiher) ist.

Um diese Thematik nachhaltig und vor allem wirtschaftlich angehen zu können, ist es erforderlich ein gemeindeweites Konzept für die Sanierung der bestehenden Abwasserleitungen einschließlich Schächte im gemeindlichen Zuständigkeitsbereich auszuarbeiten.


5.        Umsetzung des Sanierungskonzeptes

Für die Umsetzung des Sanierungskonzeptes sind aus heutiger Sicht mehrere Jahre zu veranschlagen.


Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die vorbeschriebenen Schritte zeitlich wie folgt einzutakten:

2017/2018                Vermessungstechnische Erfassung der Abwasserleitungen
                       Befahren der Abwasserleitungen
                       Inspektion der Schächte
                       Auswertung der Befahrungsergebnisse
                       Hydraulische Überrechnung
                       Ausarbeiten eines Sanierungskonzeptes

3. Quartal 2018        Beschlussfassung zum Sanierungskonzept

2019 ff                Umsetzung des Sanierungskonzeptes


Die vorgenannten Maßnahmen erfordern in den Jahren 2017/2018 finanzielle Mittel in Höhe von ca. 460.000,- €.



Es besteht die Möglichkeit für die Kamerabefahrungen und evtl. auch für die Umsetzung des Sanierungskonzepts eine staatliche Förderung zu erhalten. Entsprechende Vorarbeiten werden derzeit durchgeführt.


Exkurs zu den privaten Grundstücksentwässerungsanlagen

Unter eine Grundstücksentwässerungsanlage fallen alle Einrichtungen - insbesondere Leitungen - eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis zum Kontrollschacht (bei einer Entwässerung über Freispiegelkanälen)  bzw. Abwassersammelschacht (bei einer Druckentwässerung). Ist entgegen der gemeindlichen Entwässerungssatzung kein Kontrollschacht vorhanden, endet die Grundstücksentwässerungsanlage an der Grenze des privaten Grundstücks zum öffentlichen Straßengrund.
Der Grundstückseigentümer ist verantwortlich für seine individuelle und von ihm errichtete Grundstücksentwässerungsanlage.

Die Grundstückseigentümer werden/wurden durch ein dem Schmutzwassergebührenbescheid  für das Jahr 2016 beiliegendes Informationsschreiben, über ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Grundstücksentwässerungsanlage hingewiesen. Diese ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Bestimmungen der Entwässerungssatzung herzustellen, zu betreiben und instand zu halten. Sie ist durch regelmäßige Inspektion auf einwandfreie Funktion und Mängelfreiheit zu prüfen und durch entsprechende Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in betriebsbereiten und betriebssicherem Zustand zu halten.

Eine bestehende Grundstücksentwässerungsanlage, für die bislang keine nachweisbare Prüfung stattgefunden hat, ist bis 31.12.2020 erstmals eigenverantwortlich vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen zu lassen.

Letztendlich durchlaufen die Grundstückseigentümer das gleiche Programm (i.d.R. jedoch ohne hydraulische Berechnung) für ihren Bereich wie der Markt Altomünster für die seine Hauptkanäle und Grundstücksanschlüsse. Um hier mögliche Synergien zu erzeugen, werden die Grundstückseigentümer vom Markt informiert, wenn im betreffenden Gemeindeteil eine vom Markt beauftragte Kamerabefahrungen der öffentlichen Kanäle und/oder Grundstücksanschlüsse durchgeführt wird.

Beschluss

1.        Für das Gemeindegebiet des Marktes Altomünster wird ein Abwassersanierungskonzept ausgearbeitet.

2.        Dem vorgestellten Zeitplan wird grundsätzlich zugestimmt.

3.        Die erforderlichen finanziellen Mittel werden in den Haushalten 2017 und 2018 bereitgestellt.

4.        Die Leistungen der Kanalbefahrung und Schachtinspektion werden entsprechend ausgeschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.03.2017 08:18 Uhr