Nachträgliche Erstellung einer Grundstückszufahrt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.05.2016 ö beschließend 7

Beschluss

Im Innenbereich sind generell für jede Anlegung einer Grundstückszufahrt die Kosten vom Grundstückseigentümer zu tragen. Die Beauftragung und Abrechnung erfolgt weiterhin durch den Markt Altomünster.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.05.2016 10:37 Uhr