Nachträgliche Erstellung einer Grundstückszufahrt
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.05.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss (Markt Altomünster) | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 10.05.2016 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss
Im Innenbereich sind generell für jede Anlegung einer Grundstückszufahrt die Kosten vom Grundstückseigentümer zu tragen. Die Beauftragung und Abrechnung erfolgt weiterhin durch den Markt Altomünster.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.05.2016 10:37 Uhr