Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 6. Änderung „Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand, nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung, südlich von Oberzeitlbach – Kreppenacker und nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld“.; Änderungsbeschluss zu dem Beschluss vom 23.07.2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 25.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung des Gemeinderates vom 23.07.2024 wurden die Anträge für die Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen
- auf dem Grundstück Flurnummer 1409 der Gemarkung Stumpfenbach mit einer Größe von 6,97 ha und durchschnittlichen Ackerzahl von 50,59 „nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld“
auf dem Grundstück Flurnummer 1147 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach mit einer Größe von 0,97 ha und durchschnittlichen Ackerzahl von 51,49 „nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung“
auf dem Grundstück Flurnummer 1006 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach mit einer Größe von 9,00 ha und einer durchschnittlichen Ackerzahl von 48,52 „nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand“
auf dem Grundstück Flurnummer 808 (TF) der Gemarkung Oberzeitlbach mit einer Größe von ca. 4,3 ha und einer durchschnittlichen Ackerzahl von 53,41 „südlich von Oberzeitlbach - Kreppenacker“,
für die jeweils ein positiver Aufstellungsbeschluss für einen entsprechenden Bebauungsplan vorliegt, in das Verfahren Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 6. Änderung „Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand, nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung, südlich von Oberzeitlbach - Kreppenacker und nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld“ zusammengefasst.
Unter der Prämisse des Abschlusses einer Kostenübernahmevereinbarung für die Planungskosten sollte das jeweilige Bebauungsplan- bzw. Flächennutzungsplanverfahren weitergeführt werden.
Von den Betreibern der geplanten Anlagen „nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld“, „nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung“ und „nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand“ wurden die benötigten Kostenübernahmevereinbarungen zur Weiterführung der Bauleitplanung nicht unterschrieben.
Es wird vorgeschlagen,
- die Verfahren, für die keine unterzeichnete Kostenübernahmevereinbarung vorliegt, nicht weiter zu führen und den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes abzuändern sowie die entsprechenden Beschlüsse zur Aufstellung eines Bebauungsplanes aufzuheben und
- das verbleibende Verfahren „südlich von Oberzeitlbach – Kreppenacker“ in einem eigenem Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans weiterzuführen.
Flächennutzungsplanausschnitt „nordöstlich von Stumpfenbach – Hütwiesfeld“
Flächennutzungsplanausschnitt „nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung“
Flächennutzungsplanausschnitt „nordöstlich von Deutenhofen“
Flächennutzungsplanausschnitt „südlich von Oberzeitlbach – Kreppenacker“
Übersichtslageplanübersicht zu den vorgenannten Verfahren
Beschluss
- Der Beschluss vom 23.07.2024 zur Änderung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 6. Änderung wird für den Teilbereich der Bebauungspläne
- Stumpfenbach Nr. 7 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Stumpfenbach - Hütwiesfeld“ auf der Flurnummer 1409 der Gemarkung Stumpfenbach,
- Deutenhofen Nr. 2 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung“ auf der Flurnummer 1147 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach und
- Deutenhofen Nr. 3 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand“ auf der Flurnummer 1006 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach
aufgehoben.
- Der Flächennutzungsplan erhält die Bezeichnung Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 6. Änderung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Oberzeitlbach - Kreppenacker“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.03.2025 07:13 Uhr