Der Regionale Planungsverband München hat am 19.09.2023 die Teilfortschreibung des Regionalplans zur Steuerung der Windenergienutzung beschlossen und den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, zum damaligen Entwurf in der Fassung vom 11.01.2024 bis 31.05.2024 Stellung zu nehmen. In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.05.2024 wurde dazu der Beschluss gefasst, dass weiterhin an den bereits am 23.05.2023 beschlossenen Abständen von 1.000 m zu Wohngebieten bzw. 800 m zum Außenbereich festgehalten wird. Dies wurde dem Planungsverband im Rahmen der Beteiligung mitgeteilt.
Am 03.12.2024 billigte der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München den Entwurf zur Änderung des Kapitels B IV 7 Energieerzeugung mit der Neufassung des Teilkapitels B IV 7.2 Windenergie im Regionalplan und beschloss die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 26. Änderung des Regionalplans München (RP 14) mit Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 31.03.2025.
Diese Fortschreibung dient der Anpassung des Regionalplans München an Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern in der am 01.06.2023 in Kraft getretenen Fassung. Sie beinhaltet die Änderung des Kapitels B IV 7 Energieerzeugung mit einer Neugliederung und Anpassung der Begründung dieses Kapitels sowie insbesondere die Neufassung des Teilkapitels B IV 7.2 Windenergie.
Detaillierte Informationen finden sich auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes unter
Es werden 65 Vorranggebiete Windenergie mit einer Gesamtfläche von rund 11.073 ha ausgewiesen, das entspricht einen Flächenanteil an der Region München von rund 2,01 %.
Karte 1: Auszug aus der Anlage 3 Erläuterungskarte Windenergie, Entwurf vom 21.11.2024
Karte 2: Überlagerung der Windenergieflächen
Lila = Flächen, die der Markt Altomünster ausgearbeitet hat (gesamt 124,4 ha)
Blau = Vorrangflächen des Regionalen Planungsverbandes (im Gemeindegebiet Altomünster gesamt ca. 210 ha)
Dem vorliegenden Entwurf des Regionalplans liegen nun folgende Abstände zugrunde:
- 1.000 m zu Wohnbaufläche gemäß Flächennutzungsplan, ergänzt um rechtswirksame Bebauungspläne (statt bisher 900 m),
- 600 m zu Wohnnutzung im Außenbereich (statt bisher 550 m)
- 1.000 m zu gemischter Baufläche (statt bisher 550 m),
- 300 m zu Gewerbegebieten gemäß Flächennutzungsplan
Den gemeindlich gewünschten Abständen von 800 m zu Wohnen im Außenbereich wurde nicht nachgekommen.