Bauleitplanungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 1 "Gebiet zwischen Ruppertskirchner Straße und dem Euphemiaweg, 2. Änderung"; Teilaufhebungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 24.06.2025
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das Grundstück Flurnummer 791/6 der Gemarkung Altomünster (blaue Markierung) liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Altomünster Nr. 1 „Gebiet zwischen der Ruppertskirchner Straße und dem Euphemiaweg, 2. Änderung“ (rote Markierung):
Die geplante Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem o.g. Grundstück widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Eine Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans durch das Landratsamt Dachau wird auch nicht in Aussicht gestellt.
Nördlich des betreffenden Grundstücks ist bereits ein vergleichbares Gebäude errichtet worden, dieses befindet sich jedoch außerhalb des Bebauungsplangebiets im sogenannten Innenbereich.
Nach den Regularien des Innenbereichs wäre auch das betreffende Baugrundstück nach den Vorstellungen des Grundstückseigentümers bebaubar.
Der Grundstückseigentümer hat deshalb einen Antrag auf Teilaufhebung (sein Grundstück betreffend) des Bebauungsplanes Altomünster Nr. 1 „Gebiet zwischen Ruppertskirchner Straße und dem Euphemiaweg, 2. Änderung“ gestellt, damit das o.g. Grundstück dem Innenbereich zugerechnet werden kann.
In den Sitzungen des Bauausschusses vom 17.09.2024 und 15.10.2024 wurde über den Antrag vorberaten.
Beschluss
Der Markt Altomünster beschließt für das Grundstück Flurnummer 791/6 der Gemarkung Altomünster den Bebauungsplan Altomünster Nr. 1 „Gebiet zwischen Ruppertskirchner Straße und dem Euphemiaweg, 2. Änderung“ unter der Maßgabe, dass sich die Antragsteller mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung einverstanden erklären, aufzuheben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.07.2025 08:15 Uhr