Ortsrandsatzung Unterzeitlbach "Südlich der Hauptstraße"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.04.2017 ö beschließend 2

Beschluss 1

1. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme der Fachstellen des Landratsamtes Dachau:

2.1 Fachbereich: Rechtliche Belange:

Die Präambel wird um die Nr. 3 des § 34 Abs.4 BauGB ergänzt.

Es wurden zwar einige Punkte des § 9 Abs. 1 BauGB mit in der Satzung aufgenommen, diese sind unseres Erachtens jedoch erforderlich, damit die Bebaubarkeit einen gewissen Spielraum aufweist, da unter Umständen das Landratsamt Dachau als Genehmigungsbehörde z.B. keine anderen Dachformen oder ein zweigeschossiges Gebäude zulassen würde.
Die Höhenlage des Gebäudes wurde aufgrund der relativen Nähe zum Zeitlbach erforderlich.
Die Art der Nutzung ist z.B. jedoch nicht geregelt. Eine genaue Aufzählung, ab welchem Regelungsgehalt eine Satzung zum Bebauungsplan wird gibt es nicht, weshalb eine Änderung nicht erforderlich ist.

Die Begründung wird um die Darlegung der Vereinbarkeit der Einzelfallplanung mit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung ergänzt, ebenso wird die Begründung für die Umnutzung von bisher landwirtschaftlicher Fläche zu Bauland und um die nicht vorhandenen Möglichkeiten der Innenentwicklung ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 3

2.2 Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde:

zu I) Die grünordnerischen Festsetzungen werden etwas ergänzt.

Die Texte zur Umweltprüfung und Umweltbericht werden gestrichen.


zu II) Die Ausführung der Ausgleichsmaßnahme wird von einem Fachbüro begleitet. Die genaue Bepflanzung bzw. Grabenaufweitung wird noch festgelegt, ebenso erstellt dieses ein Konzept zur Pflege.

Noch vor Bekanntmachung der Satzung wird sicher gestellt, dass die Ausgleichsfläche auf Dauer angelegt werden kann, die Fläche soll dem Markt Altomünster kostenlos überlassen werden.

Die Maßnahme wird zeitnah durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 4

2.3 Fachbereich: Technischer Umweltschutz:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In der Nähe sind zwei bis drei landwirtschaftliche Betriebe und mindestens ein Gewerbebetrieb (Baufirma), dies ist wohl nach sonst üblichen Beurteilungen des Bauamtes des Landratsamtes Dachau noch als ein Dorfgebiet zu beurteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 5

2.4 Fachbereich: Kommunale Abfallwirtschaft:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
In Hinweis Nr. 9 war bereits aufgeführt, dass die Mülltonnen am Entleerungstag an der nächstmöglichen für Müllfahrzeuge befahrbaren Straße aufzustellen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 6

2.5 Fachbereich: Geoinformationssystem

Die Quellenangabe wird um das Jahr ergänzt, jedoch erfolgt keine Angabe unter jedem Plan.
Die Darstellung der Geltungsbereiche wird verbessert.
Die Darstellung der einbezogenen Straßenfläche wird ergänzt.
Die beiden Hinweispunkte 2 und 4 werden gestrichen.
Die farblichen Darstellungen unter den Hinweisen 6 und 7 werden verbessert.
Bei Punkt 8.4 werden die Himmelsrichtungen berichtigt und Absatz 6 gestrichen.
Die überplanten Flächen belaufen sich auf 850 m² und somit reduziert sich der Ausgleichsflächenbedarf auf 300 m².
Die Flurnummer 20/5 wird ergänzend aufgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 7

2.6. Fachbereich: Kreisbrandinspektion Dachau

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es handelt sich um ein einzelnes Wohngebäude, für das die Vorgaben berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 8

3. Zur Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Alto-Gruppe:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Eigentümer wird informiert, dass bezüglich der Versorgung mit Trinkwasser eine Sondervereinbarung mit dem Wasserzweckverband erforderlich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 9

4. Zur Stellungnahme der Bayernwerk AG:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Bayernwerk AG wird frühzeitig vor Beginn der Baumaßnahme informiert.
diese Ortsrandsatzung mit den o.g. beschlossenen redaktionellen Änderungen in der Fassung vom 03.04.2017 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 10

5. Zur Stellungnahme des Ingenieurbüros Mayr:

zu Abwasserbeseitigung:
Bezüglich der Überschwemmungsgefahr gab es keine Aussagen des beteiligten Wasserwirtschaftsamtes München. In der Satzung wurden bereits Angaben zu den Fensteröffnungen gemacht.
Der Kanalanschluss sowie die Ableitung des überschüssigen Niederschlagswassers soll auch über das private Grundstück Flurnummer 20 erfolgen.
Die Hinweise bezüglich der TRENOG werden berichtigt.
Die DWA M153 und DWA A138 werden ergänzt.

Die Begründung wird um eine bevorzugte Versickerung mit Ableitung des Überlaufs in den Zeitlbach ergänzt.


zu Straßenbau:
Es steht derzeit nicht mehr Straßengrundbreite zur Verfügung, da aber nur ein Wohnhaus angeschlossen wird, erscheint die Breite ausreichend. Bisher war eine Anfahrt des Kanalspüllastkraftwagens auch problemlos. Bei einer möglichen Erweiterung der Satzung im Osten wird eine Verbreiterung des Straßengrundes angestrebt.
Derzeit sin auch keine Sichtdreiecke berücksichtigt, da es sich um eine Stichstraße in eine Ortsstraße handelt.

Zum Straßenbau gibt es noch keine genauen Planungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 11

6. Satzungsbeschluss

Der Markt Altomünster beschließt
aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (PlanZV 90)
diese Ortsrandsatzung mit den o.g. beschlossenen redaktionellen Änderungen in der Fassung vom 03.04.2017 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 07.04.2017 11:20 Uhr