Bebauungsplan Stumpfenbach Nr. 6 "Nördlich der St.-Ulrich-Straße"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 26.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.09.2017 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan des Marktes Altomünster sieht in Stumpfenbach die Bereiche S 2.1 und S 2.2 für die Realisierung von Wohnbauland vor:
Vorrangiges Ziel ist es, diese beiden Planbereiche zusammen mit der aufgelassenen Hofstelle an der St.-Ulrich-Straße (Grundstück Flurnummer 1123) in einem gemeinsamen Bebauungsplan zu entwickeln.


In einer intensiven Phase der Information wurden die Grundstückseigentümer in Gemeinschaftsveranstaltungen und Einzelgesprächen über die Planungsabsichten des Marktes Altomünster unterrichtet und über die Anwendung des Baulandmodells, das Erschließungskonzept und die zu erwartenden Kosten informiert.

Alle Eigentümer im Plangebiet 2 haben sich im Vorfeld mit der Anwendung des Baulandmodells und der Unterzeichnung der Kostenübernahmeerklärung einverstanden erklärt.

Im Plangebiet 1 erklärt sich der Eigentümer des markierten Grundstücks mit der Anwendung des Baulandmodells nicht einverstanden und wird auch keine Kostenvereinbarung unterzeichnen.


Eine Fortführung der weitere Planung ohne dieses Grundstück würde dazu führen, dass der überwiegende Teil dieses Grundstücks nach einer Bebauung nordöstlich der Straße dem Innenbereich zugeordnet werden würde und damit Baurecht bekäme.

Aus erschließungstechnischer Sicht werden ohne Einbeziehung des vorbeschriebenen Grundstücks die erforderlichen Kanal- und Straßenmaßnahmen zumindest deutlich erschwert und aufwendiger sowie kostenmäßig auf die verbleibenden Grundstücke umgelegt.

Als Ergebnis erhält der betreffende Grundstückseigentümer ohne finanzielle Beteiligung und Anwendung des Baulandmodells das "gleiche" Baurecht wie die übrigen Eigentümer des Plangebiets 1 mit Kostentragung und Grundstücksabtretungen.

Von Seiten der Verwaltung wird aus Gründen der Gleichbehandlung und Vermeidung eines Präzedenzfalles deshalb vorgeschlagen,
-        eine Überplanung des Plangebiets 1 derzeit vollständig zurückzustellen.
       und
-        ausschließlich für das Plangebiet 2 einen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Grundstückseigentümer wurden im Vorfeld über diese Absicht schriftlich informiert.

Unmittelbar vor der Sitzung wurde von den Eigentümern des Plangebiets 1 eine mögliche Einigung beim Thema Baulandmodel angesprochen, die sich für den Markt Altomünster flächenneutral auswirken wird.

Aufgrund der Eigenbedarfsregelung kann der Markt Altomünster von allen Mitgliedern der Grundstücksgemeinschaft im Planbereich 2 insgesamt eine Fläche von 485 m² ankaufen. Für den Planbereich 1 ist eine zu erwerbende Fläche von 3.071 m² vorgesehen.

Beschluss

1.
Der Markt Altomünster stellt für das Plangebiet 2 "Stumpfenbach Mitte" mit 
- den öffentlichen Grundstücken Flurnummern 1097 Tfl. (Gehweg) und 1198 Tfl. (St.-Ulrich-Straße) der Gemarkung Stumpfenbach
und
- den privaten Grundstücke Flurnummern 1123, 1124 und 1366 der Gemarkung Stumpfenbach
unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung und der Anwendung des Baulandmodells einverstanden erklären, einen Bebauungsplan auf.

Der Aufstellungsbeschluss wird auf das Plangebiet 1 "Stumpfenbach Nord" mit 
- dem öffentlichen Grundstücke Flurnummern 1338 Tfl. (Kapellenweg) der Gemarkung Stumpfenbach
und
- den privaten Grundstücken Flurnummern 1337, 1370, 1370/2 und 1371der Gemarkung Stumpfenbach
übertragen, sobald sich hier die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung und der Anwendung des Baulandmodells einverstanden erklärt haben.

2.
Die Satzung erhält die Bezeichnung Stumpfenbach Nr. 6 „Nördlich der St.-Ulrich-Straße“.

3.
Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Büro Obeser beauftragt.

4.
Die im Baulandmodell durch den Markt Altomünster zu erwerbenden Flächen werden im vorgestellten Umfang angekauft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Obeser hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Datenstand vom 05.10.2017 10:30 Uhr