Erneuerung bzw. Sanierung der Abwasserkanäle im Bereich Altomünster (Kellerberg- und Nerbstraße) und Thalhausen (Am Mühlberg und Am Kreuzberg); Priorisierung und Ausschreibung einer Maßnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 24.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.10.2017 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Derzeit erfolgt die vermessungstechnische Erfassung und Befahrung der öffentlichen Abwasserleitungen. Aus diesen Ergebnissen und der Feststellung des hydraulischen Ist-Zustands wird ein Sanierungskonzept erarbeitet, dessen Fertigstellung frühestens Ende 2018 erwartet und in darauffolgenden Jahren umgesetzt werden kann.
Weitere Informationen können der Beschlussfassung des Gemeinderats vom 21.02.2017 entnommen werden.

An den öffentlichen Abwasserleitungen in Altomünster (Kellerberg- und Nerbstraße) und in Thalhausen (Am Mühlberg und Am Kreuzberg) liegen bereits jetzt Mängel vor, die vorgezogen zum Abwassersanierungskonzept behoben werden müssen.

Maßnahmen in Altomünster:

       Kellerbergstraße        Erneuerung der Kanalisation (ca. 140 m)
                               Kosten        ca. 260.000,- €
                               Förderung        ca.   48.000,- €

       Nerbstraße                Inlinersanierung (ca. 200 m)
                               Kosten        ca. 110.000,- €
                               Förderung        ca.   30.000,- €


Maßnahmen in Thalhausen (vgl. Beschlussfassung des Gemeinderats vom 23.02.2016):

       Variante 4                Kosten        ca. 650.000,- €
                               Förderung        ca. 120.000,- €


Aufgrund der Sanierungsarbeiten am Gebäude Schultreppe 4 sowie den Erschließungsarbeiten für die Wohnanlage am Vogelgarten und den damit verbundenen Beeinträchtigungen ab voraussichtlich 2019 wird vorgeschlagen, den Kanalsanierungs- bzw. Kanalneubaumaßnahmen in Altomünster (Nerbstraße, Kellerbergstraße) einen entsprechenden Vorrang zu gewähren und diese Maßnahmen im Jahr 2018 umzusetzen.

Aus wirtschaftlichen Erwägungen ist es unabdingbar, deutlich vor der Aufstellung des Haushaltsplans 2018 (und damit der finalen Bereitstellung der Finanzmittel) die Ausschreibung der für 2018 vorgesehenen Maßnahme durchzuführen. Die ersten größeren Zahlungen sind jedoch nicht vor Verabschiedung des Haushalts 2018 ff. zu erwarten.

Beschluss

Die Maßnahme Altomünster (Nerbstraße, Kellerbergstraße) wird nach den entsprechenden Regularien des Vergaberechts für eine Umsetzung in 2018 ausgeschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.11.2017 07:36 Uhr