Zwischenbericht zur Haushaltsabwicklung 2017
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 24.10.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Kämmerer berichtet über die Entwicklung des Haushalts zum Ende des 3. Quartal 2017:
Verwaltungshaushalt
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Ansatz 2017
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vsl. Erg. 2017
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Veränderungen
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Einnahmen
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Grundsteuer A
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150.000
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147.400
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2.600 -
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Grundsteuer B
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610.000
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629.600
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19.600 +
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Gewerbesteuer
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1.900.000
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2.326.000
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426.000 +
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Anteil Einkommensteuer
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4.676.000
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4.929.607
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253.607 +
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Familienleistungsausgleich
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363.000
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357.423
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5.577 -
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Anteil Umsatzsteuer
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173.600
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175.538
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2.538 +
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Hundesteuer
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26.000
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28.150
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2.150 +
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Schlüsselzuweisung
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1.330.700
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1.330.700
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Grunderwerbsteuer
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60.000
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50.000
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10.000 -
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Finanzzuweisungen
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139.800
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139.800
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Schmutzwassergebühr
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1.407.500
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1.352.875
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54.625 -
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Niederschlagswassergebühr
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178.000
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176.978
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1.022 -
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Konzessionsabgaben
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180.000
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186.567
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6.567 +
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Straßenunterhaltszuschüsse
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195.700
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195.700
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Ausgaben
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Gewerbesteuerumlage
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481.700
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555.127
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73.427 +
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Aus derzeitiger Sicht kann für den Verwaltungshaushalt festgestellt werden, dass die wichtigsten Einnahmen in der veranschlagten Höhe erreicht werden und speziell bei der Gewerbe- und Einkommensteuer, Mehreinnahmen von 700.000,- € erzielt werden.
Bei den Personal- und Sachausgaben im Verwaltungshaushalts werden derzeit keine größeren Haushaltsüberschreitungen erwartet, weshalb mit einer erhöhten Zuführung zum Vermögenshaushalt von deutlich über € 2.700.000 (Ansatz € 2.200.000) gerechnet werden kann.
Vermögenshaushalt
noch erwartete Einnahmen
Zuführung vom Verw.HH € 2.700.000
noch erwartete Ausgaben
Baurechnungen € 2.200.000 (davon 1,0 Mio. an Bayerngrund)
Schuldtilgung € 100.000
Mit den erwarteten Mehreinnahmen und der damit verbundenen Erhöhung der Zuführung ist die Finanzierung der im Vermögenshaushalt getätigten überplanmäßigen Ausgaben von derzeit € 878.000 insbesondere
in den Bereichen Grunderwerb (T€ 592) und Baumaßnahmen (T€ 272) gesichert.
Zusammenfassung:
1. Aufgrund dieser günstigen Entwicklung kann derzeit mit einem positiven Ergebnis im Jahres-
Abschluss 2017 und einer Zuführung zur allgemeinen Rücklage von € 500.000 (Vorjahr €
2.533.465) gerechnet werden.
2. Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist nicht erforderlich.
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
Datenstand vom 10.11.2017 07:36 Uhr