Das IB Mayr hat die Planunterlagen für die Umsetzung der Nordschiene für die Gemeindeteile Thalhausen, Wollomoos, Pfaffenhofen, Randelsried, Asbach, Schmarnzell, Reichertshausen und Pipinsried fertiggestellt.
Auf folgende Details insbesondere bzgl. der Ortsnetze wird hingewiesen:
Thalhausen
? Kanalnetz keine Änderungen
? Stauraumkanal keine Änderungen
? Pumpwerk Neuerrichtung
? Regenrückhaltebecken Neuerrichtung unter Einbeziehung des vorhandenen Klärteiches
? Grundstücksverhältnisse Maßnahmen finden auf Gemeindegrund statt
Wollomoos
? Kanalnetz Änderungen ausschließlich in der Raiffeisenstraße (Verlängerung der Kanalisation um ca. 100 m in Richtung Rudersberg, um Geruchsprobleme durch die Einleitung der Druckleitung von vornherein zu vermeiden.)
? Regenüberlaufbecken keine Änderungen
? Pumpwerk Neuerrichtung
? Regenrückhaltebecken Umbau unter Einbeziehung der vorhandenen Klärteiche
? Grundstücksverhältnisse Maßnahmen finden auf Gemeindegrund statt
Rudersberg
? Kanalnetz Errichten einer Abwasserdruckleitung mit Hauspumpwerken einschließlich einer Druckluftspülstation
Errichten einer Regenwasserwasserleitung auf einer Teillänge von ca. 80 m auf Höhe der bestehenden gemeindlichen Dreikammergrube
? Regenüberlaufbecken Neuerrichtung
? Grundstücksverhältnisse Maßnahmen finden auf Gemeindegrund statt; möglicherweise verläuft die bestehende Druckleitung auf Privatgrund
Pfaffenhofen
? Kanalnetz keine Änderungen
? Stauraumkanal keine Änderungen
? Pumpwerk Neuerrichtung; vorhandenes Pumpwerk wird umgebaut in einen Molchempfangsschacht
? Regenrückhaltebecken Vergrößerung des vorhandenen Beckens
? Grundstücksverhältnisse Maßnahmen finden auf Gemeindegrund statt
Oberzeitlbach
? Druckleitung Durchführung bis zum Pumpwerk Oberzeitlbach um Geruchsprobleme durch eine vorzeitige Einleitung in den Freispiegelkanal von vornherein zu vermeiden
Randelsried
? Kanalnetz Neuerrichtung eines Schmutzwasserkanals
Neuerrichtung eines Regenwasserkanals in Ergänzung zum bestehenden Regenwasserkanal im Bereich
o Sonnenhang
o Randolfstraße
o Fasanenweg
o Schiltbergerstraße (Verlängerung in Richtung Norden bis zur Südgrenze des Grundstückes Flurnr. 155/1 Gemarkung Randelsried)
o Kirchbergstraße (Austausch auf einer Länge von ca. 50 m; möglicherweise ist noch an weiteren Stellen ein Austausch erforderlich, da sich die Lagen der Kanäle mehrmals kreuzen.)
Anmerkung:
Für den südlichen Bereich von Randelsried (Hausnummern 12 und 14 sowie 21 ff – ohne 26) wird vorerst aus Kostengründen keine Regenwasserleitung errichtet. Sollte sich dies tatsächlich als Problem erweisen, müsste die Planung entsprechend angepasst werden.
? Pumpwerk Neuerrichtung
? Regenrückhaltebecken Neuerrichtung
? Grundstücksverhältnisse Maßnahmen finden zum Teil auf Privatgrund statt. Entsprechende Gespräche mit den Betroffenen sind vorgesehen.
Asbach
? Kanalnetz Neuerrichtung eines Schmutzwasserkanals
Neuerrichtung einer Abwasserdruckleitung
Neuerrichtung eines Regenwasserkanals in Ergänzung zum bestehenden Regenwasserkanal im Bereich
o An der Wagnerbreite
o Eisenreichstraße Hausnummer 11 (Stichstraße)
o Schäfflerweg (Verlängerung der bestehenden Regenwasserleitung bis zur Hausnummer 4)
Anmerkung:
Im Bereich der Himmelreichstraße kann der Schacht AS1 ca. 10 m nach Osten verschoben werden.
Für den Bereich Weberweg wird vorerst keine Regenwasserleitung errichtet. Im Rahmen eines zukünftigen Bebauungsplanes kann in diesem Bereich zu einem späteren Zeitpunkt eine entsprechende Regenwasserleitung mit entsprechender Rückhaltung errichtet werden.
Im Bereich des Schäfflerweges kann es erforderlich sein, die auf Privatgrund vorhandene Regenwasserleitung auf öffentlichen Grund zu verlegen, falls hierzu keine Dienstbarkeit eingetragen ist.
? Druckleitung Durchführung bis zum Pumpwerk Asbach um Geruchsprobleme durch eine vorzeitige Einleitung in den Freispiegelkanal von vornherein zu vermeiden
? Pumpwerk Neuerrichtung
? Regenrückhaltebecken Neuerrichtung
? Grundstücksverhältnisse Maßnahmen finden zum Teil auf Privatgrund statt. Entsprechende Gespräche mit den Betroffenen sind vorgesehen.
Schmarnzell
? Kanalnetz Neuerrichtung eines Schmutzwasserkanals (Die bestehende Regenwasserleitung in Richtung Asbach wird zur Schmutzwasserleitung „umfunktioniert“ und aufgrund der Höhenlage auf einer Länge von ca. 100 m ausgetauscht.)
Neuerrichtung eines Regenwasserkanals in Ergänzung zum bestehenden Regenwasserkanal im Bereich der Hausnummern 1, 2, 3 a, 10, 12, 13 und 14 und südlich der Hausnummer 8
? Regenrückhaltebecken Möglicherweise ist im Bereich von Schmarnzell noch die Errichtung von Regenrückhaltebecken erforderlich.
? Grundstücksverhältnisse Maßnahmen finden zum Teil auf Privatgrund statt. Entsprechende Gespräche mit den Betroffenen sind vorgesehen.
Reichertshausen
Die Beseitigung des Niederschlagswassers erfolgt auf die gleiche Weise wie bisher.
Pipinsried
? Kanalnetz keine Änderungen
? Regenüberlaufbecken Umbau und Erweiterung
? Pumpwerk Neuerrichtung
? Regenrückhaltebecken Vergrößerung durch die Zusammenfassung der vorhandenen Becken
? Grundstücksverhältnisse Maßnahmen finden auf Gemeindegrund statt
? Druckleitung Durchführung bis zum Pumpwerk Pipinsried um Geruchsprobleme durch eine vorzeitige Einleitung in den Freispiegelkanal von vornherein zu vermeiden
Altomünster – Pipinsrieder Straße
? Druckleitung Anschluss der Anwesen Pipinsrieder Straße 79, 80 und 81. Die Beseitigung des Niederschlagswassers erfolgt auf die gleiche Weise wie bisher.
Zur Vermeidung der Geruchsproblematik wird beim Pumpwerk Pipinsried eine Dosierstation errichtet. Eine Verlegung des Anschlusspunktes der Druckleitung an den Freispiegelkanal ist aus topografischen Gründen nicht möglich.
Im Rahmen der Förderung des vorgenannten Vorhabens wird vom Wasserwirtschaftsamtes München auf folgendes hingewiesen:
? Es kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
? Die Zustimmung stellt keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheids dar.
? Eine etwaige Förderung wird nach den dann geltenden Zuwendungsrichtlinien und Bemessungsgrundsätzen erfolgen.
? Die „Dringlichkeit“ des Vorhabens wird durch den vorgezogenen Baubeginn nicht geändert.
? Der Antragsteller hat das volle Finanzierungsrisiko zu tragen.
? Die Kosten einer Vorfinanzierung sind nicht zuwendungsfähig.