Der Kommandant der freiwilligen Feuerwehr Wollomoos hat mit Schreiben vom 04.06.2010 mitgeteilt, dass die Feuerwehr für die Erfüllung ihrer Aufgaben neben den bestehenden Räumlichkeiten einen weiteren Platzbedarf und ein weiteres Fahrzeug für erforderlich hält.
Aktuelle Situation
Der bestehende Stellplatz im Feuerwehrgerätehaus Wollomoos aus den 1980er Jahren ist nicht nach den Maßvorgaben der DIN 14092 Teil 1 ausgeführt.
Da die Schutzanzüge der Feuerwehrdienstleistenden in der Fahrzeughalle untergebracht sind und dort das Umkleiden statt findet, müsste diese nach der heute aktuellen Rechtslage mit einer Abgasabsauganlage nachgerüstet werden (Eine Abgasabsauganlage ist nur bei Fahrzeugen mit Dieselmotor erforderlich und kann mit ca. 10.000,- € bis 15.000,- € veranschlagt werden).
Alternativ zum Einbau einer Abgasabsauganlage könnte das bestehende Gerätehaus um einen zweiten Stellplatz erweitert werden, damit dort das vorhandene Fahrzeug untergebracht werden kann, und insgesamt für die gesteigerten Anforderungen durch den Atemschutz eine erforderlich Ablage- und Lagerfläche geschaffen werden kann.
Für die Erfüllung der gestellten Aufgaben wird von Seiten der Feuerwehr ein Mannschafts-Transport-Wagen für wünschenswert gehalten:
? Das vorhandene Fahrzeug TSF-W ist nur ein Staffelfahrzeug, das für insgesamt sechs Personen Sitzplätze bietet. Da bei den meisten Einsätzen mehrere Feuerwehrdienstleistende erforderlich sind, müssen diese bei Einsätzen mit den jeweiligen privaten PKWs zur Einsatzstelle fahren.
? Bei Atemschutzeinsätzen können die Atemschutzgeräteträger nicht im Fahrzeug untergebracht werden. Ein Staffelfahrzeug wird mit einem Maschinisten, einem Gruppenführer und vier Feuerwehrdienstleistenden besetzt. Soweit von diesen Personen ein Feuerwehrdienstleistenden ohne Atemschutzausbildung muss auf die nachrückenden Kräfte zurückgegriffen werden, da für einen Atemschutzeinsatz zwingend vier Geräteträger erforderlich sind.
? Die erforderlichen Fahrten für die Wartung der Geräte zur Atemschutzwerkstatt werden meistens mit privaten PKWs durchgeführt, da das Einsatzfahrzeug dann in dieser Zeit nicht für einen möglichen Einsatz zur Verfügung steht.
? Für die Verkehrssicherung auf der Staatsstraße 2047 steht nur ein Fahrzeug zur Verfügung. Die privaten PKWs der nachrückenden Kräfte stehen ohne besondere Absicherung an der Unfallstelle.
Ein solches Fahrzeug könnte nach Angaben der Feuerwehr im guten gebrauchten Zustand beschafft und von der Feuerwehr Wollomoos für den Feuerwehrdienst umgebaut werden. Hier ist mit Kosten in Höhe von ca. 10.000,- € zu rechnen. Dieses Fahrzeug könnte dann auf dem bestehenden Stellplatz eingestellt werden.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, für den neuen Stellplatz eine Tordurchfahrtshöhe von 3,50 m vorzusehen, damit dieser Stellplatz auch für zukünftige vermutlich größere/höhere Fahrzeuge geeignet ist. Diese Tordurchfahrtshöhe wird auch von Seiten der Förderstelle gefordert.
In der gemeindlichen Zielplanung für die Ausstattung und Ausrüstung der FreiwilligenFeuerwehren im Gemeindebereich Altomünster ist weder die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses noch die Beschaffung eines zweiten Fahrzeuges vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Baukosten für die vorgestellte Variante betragen unter Berücksichtigung des umbauten Raums von ca. 520 m³ nach der DIN 276 ca. 130.000,- €.
Nach einer Aufstellung des gemeindlichen Bauamts belaufen sich die reinen Materialkosten auf einen Betrag in Höhe von ca. 57.000,- €.
Förderrechtliche Situation
Von den beteiligten Feuerwehrstellen auf Landkreisebene wird die Erweiterung um einen weiteren (DIN-gerechten) Stellplatz für erforderlich gehalten. Eine Förderung des Stellplatzes in Höhe von 23.250,- € ist nach den aktuellen Richtlinien möglich.
Diese Förderung ist jedoch an die Voraussetzung geknüpft, dass innerhalb von fünf Jahren ein entsprechender Mannschafts-Transport-Wagen beschafft wird. Eine Förderung des Fahrzeugs ist nicht möglich.
Es ist vorgesehen, dass die Baumaßnahme weitgehenst durch die Eigenleistung der Mitglieder der Feuerwehr Wollomoos umgesetzt wird.
Die Planunterlagen wurden in der Sitzung vorgestellt (vgl. Anlage 1)