Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde wird die nachstehende Haushaltssatzung samt ihren Anlagen erlassen und der Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern aufgestellt.
Aufgrund des Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung erlässt der Markt Altomünster folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.237.300,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.235.600,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 550.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 370 v.H.
für die Grundstücke (B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer 310 v.H.
§ 5
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Ja Stimmen:
Nein Stimmen:
Der Stellenplan wird in der vorgelegten Fassung genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Ja Stimmen:
Nein Stimmen:
Dem vorgelegten Entwurf des Finanzplanes 2010 – 2014 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Ja Stimmen:
Nein Stimmen: