Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2011, zum Stellenplan 2011 und zum Finanzplan 2010 - 2014


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 24.05.2011

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.05.2011 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gab einen kurzen Überblick zur Haushaltslage des Marktes Altomünster.

Anschließend wurde vom Kämmerer der Entwurf des Haushaltsplans 2011, des Stellenplans 2011 und des Finanzplans 2010 - 2014 vorgetragen und in den entsprechenden Einzelpositionen erläutert.

Gegen den vorgelegten Entwurf werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss

Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde wird die nachstehende Haushaltssatzung samt ihren Anlagen erlassen und der  Haushaltsplan mit den darin  enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern aufgestellt.


Aufgrund des Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung erlässt der Markt Altomünster folgende


Haushaltssatzung:

§ 1

Der  Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                                   9.237.300,00 €

und

im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                                   3.235.600,00 €
ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  550.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
    für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)                        370 v.H.
    für die Grundstücke (B)                                                                  330 v.H.
2. Gewerbesteuer                                                        310 v.H.

§ 5

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  1.500.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011 in Kraft.

Abstimmungsergebnis

Ja Stimmen:                
Nein Stimmen:         




Der Stellenplan wird in der vorgelegten Fassung genehmigt.


Abstimmungsergebnis

Ja Stimmen:                
Nein Stimmen:        



Dem vorgelegten Entwurf des Finanzplanes 2010 – 2014 wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis

Ja Stimmen:                 
Nein Stimmen:              

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0