Bekanntgabe von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 24.05.2011 und 09.06.2011
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 28.06.2011
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.05.2011 und 09.06.2011 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO)
TOP 1
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Erweiterung der Kinderkrippe Altomünster; Vergabe der Innentüren und der Trennwand
Der Auftrag zur Lieferung und Montage der Innentüren und einer Trennwand für den Neubau der Kinderkrippe wird an die Firma Tradt, Adelzhausen, zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 14.899,99 € vergeben.
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TOP 2
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Wohnung im Feuerwehrgerätehaus Altomünster; Ausbau und Vermietung
Dem Ausbau der Wohnung im Dachgeschoss des Feuerwehrgerätehauses Altomünster wird zugestimmt.
Die Wohnung wird nach der Fertigstellung an Herrn Klaus Thalhofer zu den üblichen Konditionen (Mietpreis 5,50 €/m²) vermietet. Die eingebrachte Eigenleistung wird beim Mietpreis entsprechend berücksichtigt.
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TOP 3
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Abwasserbeseitigung nördliche Ortsteile Thalhausen – Wollomoos; Vergabe der Druckleitung, Fertigteilpumpwerk mit Maschinentechnik und Elektrotechnik
Der Auftrag für das Baulos 1 (Abwasserdruckleitung) wird an die Firma Seel, Berg im Gau, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 410.725,53 € vergeben. Soweit das Projekt „Glasfaser in’s Haus“ realisiert werden kann, wird das Kabelleerrohr von der Altonetz beauftragt und entfällt damit aus dem Auftragsvolumen des Marktes Altomünster.
Der Auftrag für das Baulos 2 (Fertigteilpumpwerk mit Maschinentechnik) wird an die Firma Kiffer, Türkenfeld, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 63.317,21 € erteilt.
Der Auftrag für das Baulos 3 (Elektrotechnik für das Pumpwerk Thalhausen) wird an die Firma Spegel GmbH, Kempten zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 45.000,00 € erteilt.
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TOP 4
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Ersatzbeschaffung für den gemeindlichen Bagger
Der von der Firma „Fischer und Schweiger GmbH“ angebotene Bagger wird zu den vorgenannten Konditionen erworben.
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TOP 5
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Mittelschulverbund Friedberger Land
Der Markt Altomünster stimmt der Errichtung des Mittelschulverbundes Friedberger Land und dem damit im Zusammenhang stehenden öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrag unter der Voraussetzung zu, dass die von Altomünsterer Seite beantragte Sprengeländerung genehmigt wird.
Eine Zustimmung des Marktes Altomünster ist dann nicht erforderlich, wenn die von Altomünsterer Seite beantragte Sprengeländerung genehmigt wird. Für diesen Fall wird vereinbart, dass Schülerinnen und Schüler aus den vorgenannten Altomünsterer Gemeindeteilen im Wege des Gastschulverhältnisses weiterhin die Schule in Sielenbach besuchen können, wenn durch die „Abgabe“ der Schülerinnen und Schüler ein ordnungsgemäßer Betrieb an der Schule Altomünster nicht gefährdet ist. Eine Gefährdung liegt auch dann vor, wenn eine Klassenteilung nicht mehr möglich ist und deshalb eine Ganztagsklasse nicht gebildet werden kann.
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TOP 6
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Erweiterung der Kinderkrippe; Vergabe der Einrichtungsgegenstände
Die Ausstattung der neuen Räumlichkeiten mit den erforderlichen Einrichtungsgegen-ständen wird nach dem korrigierten Angebot an die Firma Au
rednik zum Preis von ca. 28.600,00 € vergeben.
Kleinere Ergänzungen in der Größenordnung von insgesamt ca. 2.000,00 € werden bei den Firmen Dusyma und Wehrfritz gekauft.
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