Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 27.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Die letzte Erhöhung des Elternentgelts ("Kindergartengebühr") um 10% für 3 Jahre wurde zum 01.09.2015 vorgenommen.
Die Basiszahlen, aus der sich die Kosten und deren Finanzierung ergeben, können der im RIS bereitgestellten Anlage 1 entnommen werden.
Das "Defizit" ist aus den allgemeinen Haushaltsmittel zu bestreiten und kann - unter Beibehaltung des bisherigen Qualitätsstandards - nur durch die Erhöhung des Elternentgelts reduziert werden.
Aktuelles Elternentgelt
Buchungszeit
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Elternentgelt (EE) pro Monat
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EE pro Stunde Buchungszeit und Monat
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EE pro Stunde Buchungszeit und Tag (1)
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4 h bis 5 h
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93,50 €
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18,70 €
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0,94 €
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5 h bis 6 h
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112,20 €
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18,70 €
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0,94 €
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6 h bis 7 h
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130,90 €
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18,70 €
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0,94 €
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7 h bis 8 h
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149,60 €
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18,70 €
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0,94 €
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8 h bis 9 h
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168,30 €
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18,70 €
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0,94 €
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9 h bis 10 h
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187,00 €
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18,70 €
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0,94 €
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(1) angenommen werden 20 Tage pro Monat
Derzeit werden die nachstehenden gemeindliche Ermäßigungen gewährt:
Soweit mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine oder mehrere Einrichtungen des Marktes Altomünster besuchen, reduziert sich das Nutzungsentgelt für das zweite Kind um 20 %, für das dritte Kind um 40 % u.s.w. (Geschwistermäßigung).
Für das Personal des Marktes Altomünster reduziert sich das Nutzungsentgelt für jedes Kind um jeweils 10 %.
Darüber hinaus erhalten Eltern, deren Kind die letzen 12 Monate vor der Einschulung den Kindergarten besucht, einen staatlichen Zuschuss von monatlich 100,00 €.
Aufgrund des „Defizits“ wird vorgeschlagen, das Elternentgelt zu erhöhen und die „Struktur“ (gleiches Elternentgelt pro Stunde Buchungszeit) beizubehalten.
Im Weiteren werden folgende Erhöhungs-Szenarien vorgestellt:
Szenario 1 Jede Buchungsstunde wird um ca. 5% erhöht
Buchungszeit Elternentgelt (neu)
4 h bis 5 h 98,50 €
5 h bis 6 h 118,00 €
6 h bis 7 h 137,50 €
7 h bis 8 h 157,00 €
8 h bis 9 h 176,50 €
9 h bis 10 h 196,00 €
Szenario 2 Jede Buchungsstunde wird um ca. 10% erhöht
Buchungszeit Elternentgelt (neu)
4 h bis 5 h 103,00 €
5 h bis 6 h 123,50 €
6 h bis 7 h 144,00 €
7 h bis 8 h 164,50 €
8 h bis 9 h 185,00 €
9 h bis 10 h 205,50 €
Finanzielle Auswirkungen
Die zu erwartende Mehreinnahmen bei den gdl. Kindergärten betragen jährlich bei
Szenario 1 ca. 12.000,- €
Szenario 2 ca. 23.500,- €
Beschluss
1. Das Elternentgelt wird unter Beibehaltung der bisherigen Geschwisterermäßigung ab 01.09.2018 nach Szenario 2 (= Erhöhung um 10%) für die nächsten 3 Jahre erhöht.
2. Die bisher verankerte Ermäßigung für das gemeindliche Personal wird zukünftig in Form eines steuer- und sozialversicherungsfreien
"Kindergartenzuschusses" bei der Gehaltsabrechnung gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Datenstand vom 02.03.2018 09:37 Uhr