Anordnung einer Umlegung für das Baugebiet Altomünster Nr. 42 "Gewerbegebiet Falteräcker"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.02.2018 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Im Baugebiet Altomünster Nr. 42 „Gewerbegebiet Falteräcker“ sind neben dem Markt Altomünster noch weitere Grundstückseigentümer vertreten. Da die Grundstücke im jetzigen Zuschnitt nicht den zukünftigen Bauparzellen entsprechen, ist eine Neuordnung der Grundstückssituation durch ein Umlegungsverfahren erforderlich.

Nach § 45 BauGB können zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten bebaute und unbebaute Grundstücke durch eine Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

Die Umlegung ist von der Gemeinde (Umlegungsstelle) in eigener Verantwortung anzuordnen und durchzuführen, wenn und sobald sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplans oder aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zur Verwirklichung der innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils zulässigen Nutzung erforderlich ist (§ 46 Abs. 1 BauGB).

Für die Durchführung der Umlegung gibt es zwei Varianten:

Alternative 1:
Durchführung der Umlegung durch den Markt Altomünster und damit Bildung eines Umlegungsausschusses

Alternative 2:
Übertragen der Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau (ADBV Dachau)

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, die Alternative 2 zu wählen, da dies insbesondere aus zeitlichen Gründen einen deutlichen Vorteil bringt, ohne dass der Markt Altomünster ein geringeres Maß an Mitwirkungsmöglichkeiten (z.B. bei der Zuteilung der neuen Grundstücke) hat.

Finanzielle Auswirkungen

Vom ADBV Dachau wurden aufgrund des aktuellen Bebauungsplanentwurfs und den derzeit geltenden Gebührenordnungen die Kosten für die Durchführung der Umlegung ermittelt:

       Alternative 1:                ca. 20.000,- €
               Alternative 2:                ca. 34.000,- €

Der finanzielle Mehraufwand bei der Übertragung beträgt 14.000,- €. Dies relativiert sich jedoch wieder durch entsprechend geringere Aufwendungen bei den gemeindeinternen Verwaltungskosten.

Hierzu kommen bei beiden Alternativen noch jeweils die Kosten für das Abmarkungsmaterial, die Feldgeschworenen und für amtliche Bekanntmachungen. Gegebenenfalls können noch Kosten für Sachverständige, Kosten für Gutachten, Kosten für Rechtsstreitigkeiten und Kosten für ein Widerspruchsverfahren, Kosten für sonstige Leistungen, die nicht durch die Verfahrenskosten abgedeckt sind oder Gebühren für die Änderung des Umlegungsplanes entstehen.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat ordnet für das Baugebiet Altomünster Nr. 42 „Gewerbegebiet Falteräcker“ die Umlegung nach dem vierten Teil des ersten Kapitels des Baugesetzbuches an. Die parzellengenaue Abgrenzung des Umlegungsgebietes erfolgt im Umlegungsbeschluss.

2.        Für das Baugebiet Altomünster Nr. 42 „Gewerbegebiet Falteräcker“ wird die Durchführung der Umlegung auf das ADBV Dachau übertragen.

3.        Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt eine entsprechende Vereinbarung mit dem ADBV Dachau zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2018 09:37 Uhr