Bauleitplanung Plixenried; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 693 und 694/3 der Gemarkung Hohenzell liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung von vier Wohngebäuden vor (vgl. blaue Markierung).
Es wird vorgeschlagen im Zusammenhang mit dieser Bauleitplanung auch eine Teilfläche südlich der Straße im Anschluss an die bestehende Bebauung zu überplanen (vgl. rote Markierung).




Eine Ankaufsmöglichkeit für den Markt Altomünster im Rahmen des gemeindlichen Baulandmodells besteht aufgrund der anzuwendenden Eigenbedarfsregelung nicht.

Beschluss

1.
Der Markt Altomünster beschließt für die Grundstücke Flurnummern 693, 694/3, 779 Tfl. und 825/5 Tfl. der Gemarkung Hohenzell unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung einverstanden erklären, einen Bebauungsplan nach § 13b BauGB aufzustellen.

2.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Plixenried Nr. 2 „Westlich von Langengern“.

3.
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro Obeser beauftragt.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Obeser hat aufgrund persönlicher Belange an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Datenstand vom 23.04.2018 09:50 Uhr