Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4; Neue Förderinitiative


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 19.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.06.2018 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat Anfang Juni 2018 eine neue Förderinitiative zur Belebung von Ortskernen („Innen statt Außen“) gestartet, für die sich betroffene Gemeinden bis 16.07.2018 bei den Regierungen bewerben können.

Bezuschusst werden innerörtliche Maßnahmen, die einen Beitrag zum Flächensparen leisten. Dazu zählen insbesondere:
  • gemeindliche Maßnahmen und kommunale Förderprogramme für Modernisierung, Instandsetzung und ggf. Abbruch (falls nicht denkmalgeschützt) innerörtlicher leerstehender oder vom Leerstand bedrohte Gebäude,
  • die Modernisierung und Instandsetzung von privaten Baudenkmälern und Ortsbild prägenden Gebäuden,
  • die Belebung ehemals militärisch oder durch die Bahn genutzter Brachflächen sowie von Industrie- und Gewerbebranchen durch neue Nutzungen.

Voraussetzung für die Gewährung von Mitteln im Rahmen dieser Förderinitiative ist das Vorliegen eines
  • städtebaulichen Entwicklungskonzepts.
  • gemeindlichen Selbstbindungsbeschlusses zur Innenentwicklung. Mögliche Inhalte eines solchen Beschlusses können beispielsweise die vorrangige Nutzung von Konversionsflächen, Brachen und Gebäudeleerständen sowie die Rücknahmen von Bauflächen, die mittel- bis langfristig nicht benötigt werden, aus dem Flächennutzungsplan sein. Darüber hinaus sollte die Gemeinde mit dem Beschluss Bereitschaft zeigen, eine vorrangige auf die Innenentwicklung ausgerichtete Entwicklungskonzeption auch umzusetzen.

Das städtebauliche Entwicklungskonzept kann auch nach der Antragstellung (Fristende 16.07.2018) eingereicht werden.
Es besteht die Vermutung, dass zukünftig immer mehr staatliche Förderprogramme das Vorliegen eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zur Voraussetzung haben werden.

Im Rahmen der Förderinitiative „Innen statt Außen“ wird ein Förderbonus von 20 Prozentpunkten (Erhöhung des Fördersatzes von 60 Prozent auf 80 Prozent) gewährt.

Als konkretes Förderobjekt für die oben beschriebene Förderinitiative wird die Sanierung und Erweiterung des Anwesens Schultreppe 4 vorgeschlagen.

Finanzielle Auswirkungen

Eine Berücksichtigung der gemeindlichen Maßnahmen bei der o.g. Förderinitiative hat zur Folge, dass sich die staatliche Förderung um bis zu ca. 200.000,- € erhöhen kann.
Zu beachten ist hierbei, dass die Kosten für ein Stadtentwicklungskonzept in Höhe von geschätzten 70.000,- € als „neue“ Ausgabe abgezogen werden müssen.

Beschluss

    1. Der Markt Altomünster bewirbt sich mit der Maßnahme „Sanierung und Erweiterung des Anwesens Schultreppe 4“ um eine Berücksichtigung bei der Förderinitiative zur Belebung von Ortskernen („Innen statt Außen“).
    2. Die Ausarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts wird grundsätzlich befürwortet und auf den Weg gebracht.

    1. Der Markt Altomünster spricht sich bei entsprechender Verfügbarkeit und Gleichwertigkeit für die Entwicklung von Flächen der Innenentwicklung in Altomünster aus. Darunter wird insbesondere die vorrangige Nutzung von Konversionsflächen, Brachen und Gebäudeleerständen verstanden. Bei im Flächennutzungsplan dargestellte Bauflächen, die mittel- bis langfristig nicht benötigt werden, wird geprüft, inwieweit diese den Anforderungen entsprechend „umgewidmet“ werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2018 08:24 Uhr