Entwicklung eines Bebauungsplans für einzelne Teilflächen von Randelsried; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 24.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.07.2018 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Aufgrund eines Bauwunsches im Bereich der Schiltberger Straße in Randelsried, im Flächennutzungsplan (zum Teil) dargestellten bebaubaren Flächen im weiteren Umfeld der Schiltberger Straße und des Fasanenwegs und der gemeindlichen Bolzplatzfläche wurde ein Gesamtkonzept für die Entwicklung von Wohnbauflächen im mittleren und nördlichen Bereich von Randelsried aufgestellt.

Flächennutzungsplan mit den eingetragenen Entwicklungsflächen (blaue Umrandung)


Luftbild mit den eingetragenen Entwicklungsflächen (blaue Umrandung mit Nummerierung)


Nach einer ersten Vorstellung des Gesamtkonzepts im Bau- und Umweltausschuss im Februar 2018 wurde dieses Kozept mit den zu erwartenden Kosten und einem möglichen Umsetzungszeitplan den betroffenen Grundstückseigentümern bei einem gemeinsamen Termin im Mai 2018 vorgestellt.

In weiteren Einzelgesprächen wurde mit den Grundstückseigentümern über die Umsetzung im speziellen Einzelfall (grundstücksbezogen) gesprochen und ein entsprechende Fragebogen ausgegeben.

Die Auswertung der zurückgelaufenen Fragebögen hat ergeben, dass sich die Eigentümergemeinschaft eines Grundstücks am Fasanenweg nicht mit der Entwicklung von Wohnbauflächen für ihr Grundstück einverstanden erklärt hat. Der ursprünglich vorgesehene Bereich am Fasanenweg kann deshalb aktuell nicht weiterverfolgt werden.

Die Eigentümer der Grundstücke an der Schiltberger Straße haben sich grundsätzlich für die Entwicklung von Wohnbauflächen für Ihre Grundstücke (Flächen 1 und 3) ausgesprochen. Die Umgriffe wurden den Wünschen der Eigentümer entsprechend geringfügig angepasst.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, für die vorgenannten Flächen 1 und 3 einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB aufzustellen und in diesem Zug den Bebauungsplan Randelsried Nr. 2 „Randelsried Nord-Ost“ für den Bereich des Bolzplatzes zu ändern.

Der durch die Umsetzung des Gesamtkonzepts „verloren gehende“ Bolzplatz muss an anderer - möglichst zentral gelegenen Stelle - für die Randelsrieder Bevölkerung auf Kosten des Marktes Altomünster in verkleinerten Ausmaßen und damit den Bedürfnissen der Jugendlichen mehr entsprechend wieder zur Verfügung gestellt werden.

Der Eigentümer der östlich der geplanten Wohnbaufläche 1 gelegenen Wiese erklärte sich in Vorgesprächen bereit, die erforderliche Fläche für einen oben beschriebenen Bolzplatz auf der Basis eines Grundstückstausches dem Markt Altomünster grundsätzlich zu überlassen. Ein gemeindliches Tauschgrundstück steht nördlich von Randelsried zur Verfügung.

Das Grundstück des aktuell vorhandenen Bolzplatzes wurde im Rahmen einer vergangenheitlich durchgeführten Arrondierung von Grundstücken in und um Randelsried als „Gemeinbedarfsfläche“ der damaligen Gemeinde Randelsried und in der Rechtsnachfolge dem jetzigen Markt Altomünster ins Eigentum übergeben. Aus dieser Geschichte heraus ist der Wunsch entstanden, dass die auf und aus diesem Grundstück entstehenden Bauparzellen zuerst der Randelsrieder Bevölkerung und erst anschließend weiteren Interessenten anzubieten. Dies deckt sich in den Grundzügen auch mit den gemeindlichen Vorstellungen, wonach vorrangig die ortsansässige Bevölkerung mit Grundstücken versorgt werden soll.
Da das gemeindliche Grundstück nicht im Rahmen des Baulandmodells erworben wurde, ist der Markt Altomünster in diesem speziellen Fall auch nicht an die Vergabekriterien des Baulandmodells gebunden.

Für den Bereich der geplanten Wohnbaufläche 1 kann der Markt Altomünster nach Anwendung der Eigenbedarfsregelung lediglich eine Fläche von ca. 150 m² ankaufen. Da hier jedoch keine Neuordnung der Grundstücke durch ein Umlegungsverfahren erforderlich ist, kann hier für den Markt Altomünster keine geeignete Bauparzelle entstehen. Ein Ankauf ist deshalb hier nicht zielführend.

Für den Bereich der geplanten Wohnbaufläche 3 kann der Markt Altomünster aufgrund der Eigenbedarfsregelung keine Flächen ankaufen.

Beschluss

1.
Der Markt Altomünster stellt für die privaten Grundstücke Flurnummern 5 Teilfläche, 143/1 Teilfläche, 143/2 Teilfläche, 155/1, 207 Teilfläche, 222 Teilfläche, 121 Teilfläche, 11 Teilfläche und 11/2 und der Straßengrundstücksflächen 16/2 Teilfläche, 202 Teilfläche und 222/1 Teifläche der Gemarkung Randelsried unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung einverstanden erklären, einen Bebauungsplan auf.

2.
Ein Ankaufsrecht für den Markt Altomünster im Rahmen des Baulandmodells besteht  aufgrund der Eigenbedarfsregelung nicht bzw. wird aufgrund der geringfügigen und hier nicht weiter verwertbaren Ankaufsfläche nicht ausgeübt.

3.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Randelsried Nr. 3 „Nördlicher und mittlerer Bereich der Schiltberger Straße“.





Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.08.2018 18:07 Uhr