Mitgliedschaft im Erholungsflächenverein


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 24.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.07.2018 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e.V., kurz „Erholungsflächenverein“ genannt, kümmert sich seit 1965 die Sicherstellung und Gestaltung überörtlicher Erholungsflächen im Gebiet seiner Mitglieder.



Der Erholungsflächenverein plant und errichtet in seinem finanziellen Verantwortungsbereich für seine Mitglieder Naherholungsgebiete (z.B. Bademöglichkeiten) und übergibt diese anschließend in Sachen Unterhalt und Betreuung sowie Verkehrssicherungspflicht an die jeweilige Gemeinde, in deren Gebiet die Anlage liegt.

Der Landkreis Dachau beteiligt sich z.B. bei einer Anlage in der Gemeinde Bergkirchen an den Betriebs- und Unterhaltskosten mit 50% der nachgewiesenen Kosten.

Die Anlagen werden der Allgemeinheit grundsätzlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Damit treten haftungsrechtliche Fragen in den Hintergrund.

Der Markt Altomünster kann mit seinem Angebot an möglichen Freizeitaktivitäten zum einen das Angebot des Erholungsflächenvereins bereichern und zum anderen auch von den Tätigkeiten des Erholungsflächenvereins im Rahmen einer Mitgliedschaft profitieren.

Weitere Informationen können unter www.erholungsflächenverein.de abgerufen werden.

Finanzielle Auswirkungen

Für den Mitgliedsbeitrag sind jährliche Aufwendungen in Höhe von ca. 2.000,- € zu erwarten.

Beschluss

Der Markt Altomünster beantragt die Mitgliedschaft beim Erholungsflächenverein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.08.2018 18:07 Uhr