Entwicklung von Bauflächen für einzelne Teilflächen von Kiemertshofen; Absichtserklärung zur Aufstellung eines Bebauungsplans


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 18.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.09.2018 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Aufgrund eines Bauwunsches im Bereich der Straße „Am Riedfeld“ in Kiemertshofen und im Flächennutzungsplan (zum Teil) dargestellten bebaubaren Flächen im weiteren Umfeld der St.-Nikolaus-Straße, der Straße „Am Riedfeld“ und des Mühlenwegs wurde ein Gesamtkonzept für die Entwicklung von Wohnbauflächen im nordwestlichen Bereich von Kiemertshofen aufgestellt.

Flächennutzungsplan mit den eingetragenen Entwicklungsflächen (blaue Umrandung)


Luftbild mit den eingetragenen Entwicklungsflächen (blaue Umrandung)


Nach einer ersten Vorstellung des Gesamtkonzepts im Bau- und Umweltausschuss im Juni 2018 wurde dieses Kozept mit den zu erwartenden Kosten und einem möglichen Umsetzungszeitplan den betroffenen Grundstückseigentümern bei einem gemeinsamen Termin im Juli 2018 vorgestellt und ein entsprechender Fragebogen ausgegeben..

In weiteren Einzelgesprächen wurde mit den Grundstückseigentümern über die Umsetzung im speziellen Einzelfall (grundstücksbezogen) gesprochen.

Die Auswertung der zurückgelaufenen Fragebögen hat ergeben, dass sich
  • die Eigentümer an der St.-Nikolaus-Straße nicht mit der Entwicklung von Wohnbauflächen für ihr Grundstück (vgl. rotgestrichelte Linie)
und
  • der Eigentümer an der Straße „Am Riedfeld“ nur für die Überplanung einer Teilfläche seines Grundstücks (rot markierte Flächen sollen nicht überplant werden)
einverstanden erklärt haben.






Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen die geplanten Wohnbauflächen 1 und 2 (blaue Umrandung; weiße und rote Flächen) mit einer Gesamfläche von ca. 1,6 ha weiter zu entwickeln und in diesem Bereich die vorhandene (Strom)Freileitung erdzuverkabeln.


Ein möglicher Flächenankauf im Rahmen des Baulandmodells wird erst dann geprüft, wenn der endgültige Umfang des Bebauungsplanes geklärt ist.

Beschluss

Der Markt Altomünster beabsichtigt für die privaten Grundstücke Flurnummern 995, 996, 824 Teilfläche, 826/3, 826/5 und 826/6 und die Straßengrundstücksflächen 997 Teilfläche, 813/3 Teilfläche und 892/2 Teilfläche der Gemarkung Kiemertshofen unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer der  privaten Grundstücke mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung und der Anwendung des Baulandmodells einverstanden erklären, einen Bebauungsplan aufstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2018 07:30 Uhr