Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.07.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 18.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.09.2018 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.07.2018 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

Top 1
Umbau und Erweiterung der Kläranlage Zeitlbachtal; Endabrechnung

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Den vorgenannten Nachträgen wird zugestimmt.

TOP 2
Ausbau der Breitbanderschließung im Markt Altomünster – Finanzierung

Der Gewährung einer Bürgschaft für den Breitbandausbau in Höhe von 1,3 Mio € in den vorgenannten Bereichen von Altomünster wird unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt.
  1. Plausibilitätsbestätigung deer Wirtschaftszahlen der AltoNetz GmbH
  2. Genehmigung zur Bürgschaftsgewährung durch das Landratsamt Dachau

Die Höhe der Aval-Provision wird auf 0,5 % festgelegt.

TOP 3
Breitbandinfrastruktur; Verkauf an die AltoNetz GmbH

Die Breitbandinfrastruktur wird auf der Basis der getätigten Ausgaben in Höhe von ca. 80.000,00 € an die AltoNetz GmbH verkauft.

TOP 4
Êrwerb von Grundstücken im vorgesehenen Bebauungsplangebiet Altomünster Nr. 39 „Östlicher Schmelchenberg“

Die Urkunden Nummern 1006 R/2018, 1007 R/2018 und 1008 R/2018 des Notars Armin Riedel in Aichach vom 20.06.2018 werden genehmigt.

TOP 5
Verkauf von zwei bebauten Grundstücksteilflächen im Baulandmodell

1. Einer Ausnahme vom Baulandmodell bzgl. der Einheimischeneigenschaft der Erwerber wird nicht zugestimmt.

2.        Das Ankaufsrecht bzgl. der zum Verkauf stehenden Grundstücksteilflächen mit jeweils einer Doppelhaushälfte wird durch den Markt Altomünster nicht ausgeübt.

3.        Soweit der beabsichtigte Kaufvertrag zu Stande kommt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- € je Doppelhausgrundstück ausgesprochen.

4.        Der Löschung der Auflassungsvormerkung bezüglich des bedingten Ankaufsrechts wird mit einer Treuhandauflage für den Notar zur Freigabe erst nach Eingang der Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- € je Doppelhausgrundstück an den Markt Altomünster zugestimmt.


Datenstand vom 24.09.2018 07:30 Uhr