Mögliches Dorfgemeinschaftshaus Oberzeitlbach; Vorstellen der Konzeptstudie und Festlegen der weiteren Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.10.2018 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Im vom Markt angemieteten Nebengebäude des Anwesens Dachauer Straße 5 in Oberzeitlbach befindet sich der Schießstand des örtlichen Schützenvereins und das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Oberzeitlbach.
Darüber hinaus werden die Räumlichkeiten des Schützenvereins von weiteren örtlichen Gruppierung und der übrigen Dorfgemeinschaft genutzt.
Weitere geeignete öffentliche Gebäude sind für das öffentliche Gemeinschaftsleben in Oberzeitlbach nicht vorhanden.

Ein gesteigertes Interesse seitens der Grundstückseigentümer an einem positiven Abschluss etwaiger Verhandlungen für einen weiterhin langfristigen Pachtvertrag oder den Erwerb des Grundstücks, auf dem sich das angepachtete Gebäude befindet, sind nicht erkennbar ist.

Da der Pachtvertrag des vorgenannten Gebäudes zum 31.12.2023 endet, wurden bereits jetzt und damit frühzeitig die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Sicherstellung der erforderlichen Räumlichkeiten am Ort im Rahmen einer Konzeptstudie „Dorfgemeinschaftshaus Oberzeitlbach“ untersucht. Betrachtet wurde neben dem aktuellen Gebäude bzw. Grundstück auch die Schaffung von geeigneten Räumlichkeiten in einem neu zu errichtenden Dorfgemeinschaftshaus auf einem gemeindlichen Grundstück gearbeitet.

Weitere Informationen und Argumente können dieser Studie entnommen werden.

Mit den beteiligten Vereinen (Feuerwehr-, Veteranen-, Schützen- und Burschenverein), den Kommandanten der FF Oberzeitlbach, des örtlichen Gemeinderatsvertreters Hubert Güntner und dem Ersten Bürgermeister wurde im Rahmen einer gemeinsamen, von der Dorfgemeinschaft initiierten Veranstaltung am 09.07.2018 über die aktuelle Situation des vom Markt angemieteten Nebengebäudes des Anwesens Dachauer Straße 5 (Schießstand und Feuerwehrgerätehaus) und mögliche Zukunftsszenarien diskutiert.

Als langfristig für alle Beteiligten (Vereine, Dorfgemeinschaft und Markt) zukunftsfähigste Lösung wurde der Gedanke eines neu zu errichtenden Dorfgemeinschaftshauses auf einem gemeindlichen Grundstück aufgegriffen und weiterentwickelt.
Als mögliches Modellprojekt wurde in diesem Zusammenhang das Dorfgemeinschaftshaus Kiemertshofen näher betrachtet, da hier die gleichen Nutzungsfunktionen gegeben sind und die Errichtung des Gebäudes durch die Dorfgemeinschaft erfolgt ist, während sich der Markt um die Genehmigung und Finanzierung (überwiegend der Materialkosten) gekümmert hat.

Soweit mit der Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses in Oberzeitlbach unter der Maßgabe „Markt übernimmt die Kosten für das Material – Vereine übernehmen die Ausführung“ grundsätzlich Einverständnis besteht, wird vorgeschlagen als nächsten Schritt die Ausarbeitung einer Grobplanung zu beauftragen und damit die finanziellen Rahmenbedingungen (einschließlich möglicher Förderungen) auszuloten.

Parallel dazu werden die Vereine gebeten, in ihren jeweiligen Gremien eine Zustimmung zu der vorgeschlagenen Vorgehensweise (Kurzformel „Markt übernimmt die Kosten für das Material – Vereine übernehmen die Ausführung“) zu fixieren.

Die Ausarbeitung der Grobplanung erfolgt in enger Abstimmung mit der Dorfgemeinschaft Oberzeitlbach.

Finanzielle Auswirkungen

Auf der Basis einer ersten groben Schätzung ist mit einem finanziellen Aufwand in Höhe von ca. 850.000,- € zu rechnen (ohne Lagerschuppen).

Beschluss

  1. Mit der Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses in Oberzeitlbach besteht grundsätzlich Einverständnis.

  1. Als Standort wird das gemeindliche Grundstück an der Oberndorfer Straße befürwortet.

  1. Mit der Ausarbeitung einer Grobplanung mit Kostenschätzung wird das Architekturbüro Obeser beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.10.2018 08:45 Uhr