Zwischenbericht zur Haushaltsabwicklung 2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 23.10.2018
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Kämmerer berichtet über die Entwicklung des Haushalts zum Ende des 3. Quartal 2018:
Verwaltungshaushalt
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Ansatz 2018
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vsl. Erg. 2018
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Veränderungen
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Einnahmen
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Grundsteuer A
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150.000
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146.800
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3.200 -
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Grundsteuer B
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650.000
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614.100
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35.900 -
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Gewerbesteuer
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2.200.000
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2.593.000
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393.000 +
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Anteil Einkommensteuer
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5.265.000
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5.324.093
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59.093 +
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Familienleistungsausgleich
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387.000
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400.026
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13.026 +
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Anteil Umsatzsteuer
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220.000
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222.066
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2.066 +
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Hundesteuer
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27.000
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28.400
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1.400 +
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Schlüsselzuweisung
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1.373.200
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1.373.200
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Grunderwerbsteuer
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50.000
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85.000
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35.000 +
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Finanzzuweisungen
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140.300
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140.300
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Schmutzwassergebühr
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1.424.800
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1.402.025
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22.775 -
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Niederschlagswassergebühr
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179.000
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179.036
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36 +
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Konzessionsabgaben
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180.000
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178.207
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1.793 -
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Straßenunterhaltszuschüsse
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195.700
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213.200
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17.500 +
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Ausgaben
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Gewerbesteuerumlage
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484.800
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603.092
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118.292 +
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Aus derzeitiger Sicht kann für den Verwaltungshaushalt festgestellt werden, dass die wichtigsten Einnahmen in der veranschlagten Höhe erreicht werden und speziell bei der Gewerbe- und Einkommensteuer Mehreinnahmen von rund 380.000 € erzielt werden.
Bei den Personal- und Sachausgaben im Verwaltungshaushalts werden derzeit keine größeren Haushaltsüberschreitungen erwartet, weshalb mit einer erhöhten Zuführung zum Vermögenshaushalt von ca. 3.000.000 € (Ansatz 2.630.000 €) gerechnet werden kann.
Vermögenshaushalt
noch erwartete Einnahmen
Zuführung vom Verw.HH 3.000.000 €
noch erwartete Ausgaben
Baurechnungen 1.150.000 €
Schuldtilgung 470.000 €
Mit den erwarteten Mehreinnahmen und der damit verbundenen Erhöhung der Zuführung ist die Finanzierung der im Vermögenshaushalt getätigten überplanmäßigen Ausgaben von derzeit 550.000 € insbesondere für Baumaßnahmen gesichert.
Zusammenfassung:
1. Aufgrund dieser günstigen Entwicklung kann derzeit mit einem positiven Ergebnis im Jahres-abschluss 2018 gerechnet werden.
2. Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist nicht erforderlich.
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
Datenstand vom 30.10.2018 08:45 Uhr