Bauleitplanung Altomünster "An der inneren Pipinsrieder Straße"; Änderung der Verfahrensart
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 23.10.2018
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 23.06
.2015 wurde die Aufstellung einer Innenbereichssatzung für einen Bereich nördlich der Pipinsrieder Straße (Flurnummern 51 und 1128/6) beschlossen (vgl. Markierung).
Auszug aus dem Flächennutzungsplan vom 11.12.2012
Aufgrund des neu eingeführten §13 b des Baugesetzbuches (BauGB) ist eine vereinfachte Einbeziehung von Außenbereichsflächen im Anschluss an den Innenbereich möglich. Zur Anwendung dieses Verfahrens nach § 13 b BauGB ist es erforderlich den bisherigen Aufstellungsbeschluss aufzuheben und einen neuen zu fassen.
Eine Ankaufsmöglichkeit für den Markt Altomünster im Rahmen des gemeindlichen Baulandmodells besteht aufgrund der anzuwendenden Eigenbedarfsregelung nicht.
Beschluss
1.
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Der Aufstellungsbeschluss vom 23.06.2015 für die Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB Altomünster „An der inneren Pipinsrieder Straße“ wird aufgehoben.
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2.
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Der Markt Altomünster beschließt für die Grundstücke Flurnummern 51, 1128/6 und Teilflächen der Flurnummern 51/2 bis 51/5 (für die Erschließung) der Gemarkung Altomünster unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung einverstanden erklären, einen Bebauungsplan aufzustellen.
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3.
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Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Altomünster Nr. 47 „An der inneren Pipinsrieder Straße“.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.10.2018 08:45 Uhr