Bebauungsplanverfahren Hohenzell Nr. 8 "Adlsbrand"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwände mit Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2018 ö beschließend 1

Beschluss 1

1. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.1 Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Bauordnung

Die Festsetzung 4.3 regelt die Höhenlagen der Garagen, während die Festsetzung 4.2 die Wandhöhe nur für Hauptgebäude regelt. Für Grenzgaragen wird die Wandhöhe auf die Festsetzungen der BayBO ergänzt.

Die Festsetzung 5.3 regelt nicht die Anzahl der Nebengebäude in Grenznähe, dies soll auch nicht erfolgen. Zudem wird die Anzahl durch die Grundflächenzahl beschränkt.

Die Festsetzung 5.6 wird gestrichen.

Zu den Festsetzungen 8.3 und 11.2 verweisen wir auf die Abwägung vom 12.04.2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

2.2 Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Rechtliche Belange

Bei Parzelle 4 wird keine Grenzgarage zugelassen, weshalb hier auch keine separate Darstellung erforderlich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

2.3 Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und  auf die Abwägung vom 12.04.2016 verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 5

2.4 Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Technischer Umweltschutz

Der Hinweis wird in der Begründung mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 6

2.5 Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Geoinformation /GIS)

Die Sichtdreiecke werden in Absprache mit dem Ingenieurbüro Mayr berichtigt.

Das Geländeprofil wird um die Quellenangabe ergänzt.

Die Angabe der Flurnummern im Geltungsbereich wird um „825/2 Teilfläche“ berichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 7

2.6 Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Öffentlicher Personennahverkehr

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es besteht auch für die umliegenden Ortsteile von Altomünster Bauwunsch, obwohl der ÖPNV nicht optimal ist. Diesen Bauwünschen, insbesondere bei bereits rechtskräftiger Darstellung dieser Flächen im Flächennutzungsplan, versuchen wir trotzdem nachzukommen. Wir begrüßen daher das Bestreben der Verbesserungsversuche des Landratsamtes  im gesamten Landkreis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 8

3. Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Kreisbrandinspektion

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Bei der Erschließung des Baugebietes wird die Stellungnahme berücksichtigt.
Die Löschwasserversorgung wird derzeit mit ca. 50 m³ aufgrund einer Messung vom 20.04.2016 östlich des neuen Baugebietes sicher gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 9

4. Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt München

Die Stellungnahme wir zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 10

5. Zur Stellungnahme des Ingenieurbüro Mayr

Nach Überprüfung werden die Höhen für die Parzellen 1, 3 und 4 entsprechend der Stellungnahme erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 11

6. Zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung Landwirtschaft und Forsten

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der vorgeschlagene Hinweis wird nicht mit aufgenommen, da in den Hinweisen unter Nr. 17 bereits auf eine Beeinträchtigung durch die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Flächen hingewiesen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 12

7. Zur Stellungnahme des Behindertenbeauftragten des Marktes Altomünster Manfred Keller

Soweit möglich wird auf Barrierefreiheit im Straßenbau geachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 13

8. Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 14

9. Satzungsbeschluss

Der Markt Altomünster beschließt
aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (PlanZV 90)
diesen Bebauungsplan mit der o.g. beschlossenen redaktionellen Änderung in der Fassung vom 13.03.2018 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2018 07:24 Uhr