Antrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 1); Bauort: Steubweg, Altomünster


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2018 ö beschließend 16

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sofern die Erschließung gesichert ist.
Die erforderliche straßenmäßige Erschließung kann durch Verbreiterung des öffentlichen Straßengrundes gesichert werden. Bezüglich der Abwasserbeseitigung ist der Entwässerungsplan noch abzuklären, wobei bereits jetzt darauf hingewiesen wird, dass bei Bereinigung der bestehenden (gemeindlichen) Abwasserleitungen ein Umschluss auf Bauherrnkosten erforderlich wird.
Die bestehende Abwasserleitung des Grundstücks Fl.Nr. 922/9 ist auf dem Grundstück weiterhin zu belassen, solange keine anderweitige Kanalerschließung für das benachbarte Grundstück vorliegt.
Bezüglich der Anfahrbarkeit der Stellplätze bestehen zudem  teilweise Bedenken, die Anfahrbarkeit soll vom Landratsamt überprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 27.06.2018 09:50 Uhr