Errichtung eines Doppelhauses; Bauort: Staufer-Ring, Altomünster


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.10.2018 ö beschließend 8

Beschluss

Die Stützwand ist in dieser Höhe nach Bebauungsplan nicht zulässig, mit einer noch erforderlichen Absturzsicherung wird auch noch die gesetzliche Höhe von max. 2 m (nach BayBO) für Zäune und Mauern überschritten.
Eine Auffüllung des gemeindlichen Grundes (Ausgleichsfläche) wird nicht geduldet; die Anböschung ist wieder zu beseitigen
Zur Feststellung der tatsächlichen Planabweichungen und weiteren Vorgehensweise ist ein Einschalten des Landratsamtes Dachau als Bauaufsichtsbehörde erforderlich.
Gemeinsam soll eine Lösung gesucht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Schweiger hat als Planfertiger an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 22.01.2019 08:03 Uhr