Skaterplatz Altomünster; Festlegen der weiteren Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.01.2019 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Auf dem gemeindlichen Grundstück Flurnummer 773 Teilfläche, Gemarkung Altomünster an der Stumpfenbacher Straße in Altomünster wurde nach der Errichtung des Regenüberlaufbeckens und der Pumpstation im Rahmen der damaligen Zusammenarbeit mit der Kooperation Jugendarbeit ein Skaterplatz eingerichtet.


Luftbild Übersicht

Auf der asphaltierten Fläche in einer Größenordnung von ca. 400 m² wurden entsprechende (gebraucht erworbene) Skatereinrichtungen aufgebaut, die jedoch aus Alters- und damit Sicherheitsgründen schrittweise entfernt werden mussten und aus finanziellen Gründen nicht mehr ersetzt wurden.
Derzeit befinden sich noch zwei Gegenstände auf dieser Fläche. Eine vernünftige Nutzung ist in diesem Zustand nicht mehr möglich.

Vergangenheitlich wurde diese Fläche unter Mithilfe der Jugendlichen um einem Freisitz und einer überdachten Sitzfläche ergänzt, um auch den Jugendlichen, die das Jugendzentrum nicht besuchen wollen, einen gemeindlichen, „koordinierten“ und zumindest teilbetreuten Platz zur Verfügung zu stellen.
Die Beschwerden aus der Bevölkerung über jugendliche Versammlungspartys an anderen Stelle sind seitdem mehr als deutlich zurückgegangen.


Luftbild Detail


Aus der Sicht der Jugendarbeit ist es wünschenswert, diese Fläche mit einer Einrichtung für Jugendliche wieder aufzuwerten. Da nach allgemeiner Einschätzung die Skater-Welle zurückgegangen ist, wurde die Idee entwickelt, hier einen asphaltierten „Bolzplatz mit zwei Handballtoren und Basketballkörben“ zu errichten. In diesem Zuge ist diese Fläche aus Sicherheitsgründen mit einem entsprechend hohen Zaun zu versehen:




Grundriß



Ansicht von Nordwesten


Alternativ zur Nutzung als „Jugendfreizeitfläche“ besteht auch die Möglichkeit diese Fläche dem benachbarten Supermarkt als Parkplatz anzubieten, damit dieser auf der dann auf seinem Grundstück freiwerdenden Fläche ein weiteres Gebäude errichten kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass dann für die Jugendlichen wieder eine andere Fläche entsprechend zu gestalten ist.


Inwieweit die angedachten Nutzungen umsetzbar sind, hängt insbesondere von deren immissionsschutzrechtlichen Beurteilung ab. Um hier nicht zwei Gutachten in Auftrag geben zu müssen, wird vorgeschlagen, jetzt die weitere bevorzugte Verwendung dieser Fläche festzulegen und anschließend diese Nutzung immissionsschutzrechtlich und auf das Erfordernis einer gemeindlichen Bauleitplanung prüfen zu lassen.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Realisierung des vorskizzierten „Bolzplatzes mit zwei Handballtoren und Basketballkörben“ auf der Jugendfreizeitfläche ist mit Kosten im Umfang von ca. 60.000,- € zu rechnen.

Beschluss

  1. Das Grundstück Flurnummer 773 Teilfläche soll zukünftig als „Jugendfreizeitfläche“ genutzt werden.

  1. Der angedachte Entwurf wird einer immissionsschutzrechtlichen Begutachtung unterzogen.

  1. Der gemeindliche Jugendpfleger wird in einer der nächsten Sitzungen von seiner Arbeit im Jugendzentrum und auf der Straße berichten. In diesem Zusammenhang wird auch über das Ergebnis der immissionsschutzrechtlichen Begutachtung berichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2019 10:14 Uhr