Aufstellen eines Bebauungsplans für eine Teilfläche des gemeindlichen Krautgartens; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 19.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2019 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Zur Schaffung von erforderlichem Wohnraum und der Ausnutzung der Vorteile bei der Anwendung eines Bauleitplanverfahrens nach §13 Baugesetzbuch (BauGB) wird vorgeschlagen, auf einer Teilfläche des gemeindlichen Grundstücks Flurnummer 199 der Gemarkung Altomünster (vgl. Markierung) einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des § 13 BauGB  des aufzustellen.

Das Grundstück liegt an der Weiler Straße und der Straße Am Krautgarten an und ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche (Dauerkleingärten) dargestellt.


Beschluss

1.
Der Markt Altomünster stellt für die Grundstücke Flurnummern 199 (Teilfläche), 198 und 201 (jeweils Teilflächen von Straßen) der Gemarkung Altomünster einen Bebauungsplan nach § 13b BauGB auf.
2.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Altomünster Nr. 48 „Am Krautgarten“.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.04.2019 18:29 Uhr