Zielplanung für die gemeindlichen Feuerwehren im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 02.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 02.04.2019 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinden haben nach Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass
  • drohende Brand- und Ex­plosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie
  • ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfäl­len oder Notständen im öffent­lichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).

Gemäß Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayFwG haben die Gemeinden zur Erfüllung dieser Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfä­higkeit gemeindliche Feuerweh­ren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

Ziff. 1.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zum Vollzug des BayFwG (Vollz­BekBayFwG) bestimmt darüber hinaus, dass die Gemeinden ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten müssen, dass diese möglichst schnell Menschen retten, Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen sowie technische Hilfe leisten können.
Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Stra­ße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der alarmauslösenden Stelle (Hilfs­frist) erreicht werden kann.

Um objektiv feststellen zu können,
  • wie die gemeindlichen Feuerwehren
  • technisch und
  • personell
ausgestattet werden müssen
und
  • ob die Hilfsfrist in allen Gemeindeteilen eingehalten werden kann,
ist es sinnvoll, dass die Gemeinden vor Ort das Gefahrenpotenzial und die vorhandenen gemeindlichen Gefahrenabwehrkräfte (= Feuerwehr) erfassen, die Situation analysieren und gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu deren Um­setzung formulieren.

Um eine ausreichende Berück­sichtigung des örtlichen Gefah­renpotentials und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen nach Ziff. 1.1 VollzBekBayFwG grund­sätzlich alle Gemeinden eine solche Zielplanung aufstellen.

Der stellvertretende Kommandant der Feuerwehr Altomünster (Sebastian Eggendinger) hat diese Aufgabe übernommen und in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Kreisbrandrat eine Zielplanung für die freiwilligen Feuerwehren des gesamten Gemeindegebiets ausgearbeitet.

Als Zusammenfassung ist nachstehend eine Übersicht der aus feuerwehrtechnischer Sicht erforderlichen Baumaßnahmen und Fahrzeugbeschaffungen abgebildet:



Der stellvertretende Kommandant der Feuerwehr Altomünster stellte die Zielplanung im Detail in der Sitzung vor.

Beschluss

  1. Die Ausführungen zur Zielplanung werden zur Kenntnis genommen.

  1. Über die Umse tzung der Maßnahmen im Einzelnen wird im Rahmen der Aufstellung des Haushalts beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2019 07:34 Uhr