Erneuerung der Abwasserkanäle im Bereich Altomünster (Steubweg und Johann-Michael-Fischer-Platz); Vergabe der Planung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 02.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 02.04.2019 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich aufgrund eines Bauantrags für das Grundstück Flurnummer 922/8, Gemarkung Altomünster im Bereich Steubweg/Johann-Michael-Fischer-Platz in seiner Sitzung vom 07.08.2018 mit der Entwässerungssituation in diesem Bereich auseinandergesetzt, da für das Baugrundstück keine gesicherte Abwasserleitung vorhanden ist.


Ist-Situation

Für das aktuelle Bauvorhaben wurde zwischenzeitlich eine provisorische Lösung mit allen Beteiligten herausgearbeitet.






Bestandssituation mit Berücksichtigung der baulichen Zustandsbewertung

Im Bereich des Johann-Michael-Fischer-Platzes, des Steubweges und der Ludwig-Thoma-Straße befinden sich durchwegs alte, undichte Betonspitzmuffenrohre, zum Teil ohne Dichtung, mit einer Baulänge von 1,0 m.
Bei den Schächten handelt es sich z.T. um nicht zugängliche, gemauerte Schächte. Die Hausanschlüsse sind, wie für die damalige Zeit üblich, unfachgerecht an den Hauptkanal angeschlossen. Darüber hinaus läuft der Kanal über weite Strecken ohne grunddienstliche Sicherung über Privatgrundstücke.



Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Kanalisation und der Lage auf privaten Grundstücken ist es erforderlich, in diesem Bereich neue Abwasserleitungen nach den aktuellen Anforderungen auf öffentlichem Grund zu verlegen.


Hierzu wurden drei Varianten im Rahmen der Bedarfsplanung näher untersucht:

Allgemeine Betrachtungen für alle drei Varianten:

Problematisch ist, dass immer wieder rückliegende Grundstücke über nicht grunddienstlich gesicherte Leitungen nach Süden entwässern. Dies trifft z. B. für die Flurstücke 921/20 und 922/9 zu.
Darüber hinaus entwässern die Grundstücke 922/23, 922/7, 922/6, 922/5 und 922/4 alle nach Süden über einen im Privatgrund verlaufenden, undichten Betonspitzmuffenkanal.
Anzumerken ist auch, dass die Fl.-Nrn. 921/21 und 921/15 ebenfalls nach Süden über Privatgrund über vorgenannten Kanal entwässern.
Bei allen Varianten ist die nach Süden, zur Aichacher Straße hin, abfallende hohe Böschung zu beachten. Eingriffe in die Böschung sind aus Standsicherheitsgründen aus Sicht der Planer zu vermeiden.

Der Umbau dieses Viertels in ein Trennsystem ist technisch nur eingeschränkt auf öffentlichem Grund, aufgrund der Enge des öffentlichen Raumes, durchführbar. Darüber hinaus stellt es inkl. der Ableitung bis zum Stumpfenbach einen erheblichen finanziellen Mehraufwand dar.
Insofern wird auf eine Variantenuntersuchung für den Umbau in ein Trennsystem verzichtet.


Variante 1:

Im Rahmen der Variante 1 wird im Steubweg ein neuer Mischwasserkanal mit Ableitung über den Johann-Michael-Fischer-Platz und Anschluss an den vorhandenen Kanal in der Aichacher Straße erstellt werden.
In der Aichacher Straße selbst ist ein kurzes Teilstück aufgrund von hydraulischen Engpässen ebenfalls mit auszutauschen.

Die Fl.-Nrn. 922/23, 922/7, 922/6, 922/5 und 922/4 müssten alle ihre Grundstücksentwässerungsanlagen für Schmutz- und Regenwasser umbauen und an den neuen Kanal Richtung Norden entwässern, da der Bestandskanal im Süden ihre Grundstücke aufgelassen wird.
 
Der Bereich der Ludwig-Thoma-Straße soll entwässerungstechnisch nach Norden an den Hochweg so angeschlossen werden, dass die Rückstauebene nicht herabgesetzt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund von hydraulischen Engpässen im Hochweg im Prognosezustand eine Auswechslung des Mischwasserkanals DN 250 im Hochweg bis zur Halmsrieder Straße auf einer Länge von ca. 220 m zusätzlich erforderlich wird (eigene Maßnahme im Umfang von ca. 350.000,- € / brutto inkl. Nebenkosten).
Die Fl.-Nr. 921/15 müsste über eine Horizontalspülbohrung mit einem neuen Hausanschluss an die Aichacher Straße angeschlossen werden.
Für den Hausanschluss zur abwassertechnischen Entsorgung des Flurstückes 921/20 wäre noch eine Grunddienstbarkeit erforderlich oder ein Anschluss an den Kanal im Hochweg.
Darüber hinaus finden alle weiteren Kanalverlegungen auf öffentlichen Grundstücken statt.


Zusammenfassend erscheint diese Variante technisch als umsetzbar. Ein Eingriff in die steile Böschung der Aichacher Straße wird weitestgehend vermieden. Eine langfristig geordnete Abwasserbeseitigung in diesem Viertel, weitestgehend auf öffentlichen Flurstücken, ist sichergestellt.

Es ist für diese Variante mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.200.000,- € brutto inkl. Nebenkosten zu rechnen.
Variante 2:
Bei der Variante 2 bleibt die Ableitung der Ludwig-Thoma-Straße und im Bereich des Johann-Michael-Fischer-Platzes unverändert zur Variante 1. Es ist dehalb eine Auswechslung des Mischwasserkanals DN 250 im Hochweg bis zur Halmsrieder Straße auf einer Länge von ca. 220 m zusätzlich erforderlich (eigene Maßnahme im Umfang von ca. 350.000,- € brutto inkl. Nebenkosten).

Im Süden der Flurstücke 922/23, 922/7, 922/6, 922/5 und 922/4 ist noch ein zusätzlicher Mischwasserkanal vorgesehen, um die Umschlusssituation auf den vorgenannten Grundstücken zu vereinfachen.
Vorteilhaft wäre, dass die Fl.-Nr. 921/15 ebenfalls über den neu eingelegten, auf vorgenanntem Grundstück südlich der bestehenden Bebauung verlaufenden, neuen Mischwasserkanal anschließen könnte.


Die Variante 2 bedingt einen massiven Eingriff auf Privatgrund bei vorgenannten Anwesen südlich des Steubwegs und des Johann-Michael-Fischer-Platzes.

Es ist für diese Variante mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.350.000 € brutto inkl. Nebenkosten zu rechnen.


Variante 3:

Die Variante 3 sieht im Unterschied zu den beiden vorher beschriebenen Varianten für den Bereich der Ludwig-Thoma-Straße die Abkopplung der unter der Rückstauebene liegenden Anwesen Fl.-Nrn. 921/12, 929/13, 921/21 und 921/15 vor.
Das Schmutzwasser für diese Anwesen wird dann über Hauspumpwerke über die Rückstauebene gehoben.
Die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen sind von den Eigentümern zur Versickerung des Niederschlagswassers umzubauen.
Der öffentliche Straßenbereich am südlichen Wendehammer der Ludwig-Thoma-Straße ist ebenfalls über eine Rigolenanlage zu versickern. Diese Möglichkeit basiert auf eine ausreichende Sickerfähigkeit der anstehenden Bodenschichten.

Insofern würde der Hochweg derzeit nicht mit zusätzlichem Mischwasser aus der Ludwig-Thoma-Straße beaufschlagt. Der Kanal ist jedoch derzeit schon hydraulisch überlastet und muss früher oder später aus hydraulischen und auch baulichen Gründen (überwiegend Zustandsklasse 0 bis 2 nach DWA M 149, d.h. sofortiger bis mittelfristiger Handlungsbedarf) ausgetauscht werden (eigene Maßnahme im Umfang von ca. 350.000,- € brutto inkl. Nebenkosten).
Ein weiterer Unterschied zu den vorgenannten Varianten ist, dass die Anwesen südlich des Steubwegs und des Johann-Michael-Fischer-Platzes über Hausanschlüsse direkt zur Aichacher Straße entwässern und deshalb an fünf Stellen über die steile Böschung zur Aichacher Straße Eingriffe erforderlich werden. Dies ist aus Standsicherheitsgründen problematisch.


Wir gehen zum derzeitigen Zeitpunkt für diese Variante von Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.000.000,- € brutto inkl. Nebenkosten aus (ohne Kosten für private Sickeranlagen).


Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in der seiner Sitzung vom 07.08.2018 für die Umsetzung der Variante 1 ausgesprochen.


Den betroffenen Eigentümern wurde im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 10.10.2018 die Ist-Situation und die oben dargestellten Lösungsansätze vorgestellt.


Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, aufbauend auf der Variante 1 eine entsprechende Sanierungsplanung für den vorbeschriebenen Bereich jetzt in Auftrag zu geben und die Durchführung der Maßnahme im Jahr 2020 anzugehen.

Die Auswertung der Befahrungen des weiteren Kanalnetzes im Gemeindegebiet wird noch einige Monate in Anspruch nehmen, so dass eine Priorisierung dieser Maßnahmen voraussichtlich erst Ende 2019 erfolgen kann. Danach kann für 2020 die Planung der ersten Sanierungsmaßnahme aus diesem Bereich durch- und eine Umsetzung ab 2021 ausgeführt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Es ist mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.200.000,- € brutto inkl. Honorar- und Nebenkosten zu rechnen.

Eine Förderung der Maßnahme durch den Freistaat Bayern in Höhe von 50 % nach der RZWas 2018 ist möglich.

Beschluss

  1. Das IB Mayr wird beauftragt, die erforderliche Planung im beschriebenen Umfang auf der Basis der Variante 1 durchzuführen.

  1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2019 07:34 Uhr