Bebauungsplan Altomünster Nr. 39 "Östlich des Schmelchenbergs"; Änderung des Verfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 02.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 02.04.2019 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 26.07.2011 wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen Bereich östlich des Schmelchenbergs und nördlich des Brunnenwiesenwegs beschlossen.

Der damals gefasste Umgriff der beteiligten Flächen hat sich zwischenzeitlich durch die Weiterentwicklung der Planungen im geringen Umfang geändert.


Neuer Bebauungsplanumgriff


Mit der Einführung des § 13 b BauGB ergeben sich Änderungen im Bebauungsplanverfahren und ein Wegfall der ansonsten erforderlichen Ausgleichsflächen; hierfür ist ein Beschluss zur Durchführung des Verfahrens nach § 13 b BauGB erforderlich.

Mit den Beteiligten sind die Kostenübernahmeverträge geschlossen und im Rahmen des Baulandmodells die Ankäufe von Teilflächen getätigt.

Beschluss

1.
Der Aufstellungsbeschluss vom 26.07.2011 für den Bebauungsplan Altomünster Nr. 39 „Östlicher Schmelchenberg“ wird insoweit geändert, dass nun ein Bebauungsplanverfahren nach       § 13 b BauGB durchgeführt wird.

2.
Der o.g. Bebauungsplan umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 1137, 1137/1, 1138, 1176, 1188, 1196, 1196/8, 1196/10 (Teilfläche) und 1196/13 der Gemarkung Altomünster.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Obeser hat aufgrund persönlicher Belange an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Datenstand vom 16.04.2019 07:34 Uhr