Abwasserbeseitigung Thalhausen; Vergabe der Kanalbaumaßnahme „Am Kreuzberg“ und „Am Mühlberg“
Der Auftrag wird an die Firma Rieblinger, Weilach, zu einem Brutto-Angebotspreis von 949.993,66 € brutto erteilt.
Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Vergabe der Gerüstarbeiten
Die Gerüstarbeiten werden an die Firma Söll, Neusäß, zu einem Bruttoangebotspreis von 68.444,90 € vergeben.
Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Vergabe der Baumeisterarbeiten
Die Baumeisterarbeiten werden an die Firma Innovo, Dachau, zum Bruttoangebotspreis von 201.346,48 € vergeben.
Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Vergabe der Sanitärarbeiten
Die Sanitärarbeiten werden an die Firma Demmelmair, Hilgertshausen, zum Bruttoangebotspreis von 41.308,21 € vergeben.
Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Vergabe der Heizungs- und Lüftungsarbeiten
Die Heizungs- und Lüftungsarbeiten werden an die Firma Schweighofer, Aichach, zum Bruttoangebotspreis von 121.207,20 € vergeben.
Sanierung von Straßen im Gemeindebereich Altomünster; Festlegung des Umfangs und der Vergabe der Maßnahmen
Die Aufträge für die vorgenannten Straßensanierungsmaßnahmen werden an die Firma Schweiger, Schmelchen, vergeben.
Der Gehwegneubau in der Pipinstraße wird öffentlich ausgeschrieben. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen.
Baulandmodell Hohenzell; Verkauf eines Grundstücks
- Einer Ausnahme vom Baulandmodell bzgl. der Einheimischeneigenschaft der Erwerber wird nicht zugestimmt. Es wird den aktuellen maximalen Preis von 168,00 €/m² zugestimmt.
2. Das Ankaufsrecht bzgl. des zum Verkauf stehenden Grundstücks wird durch den Markt Altomünster nicht ausgeübt.
3. Soweit der Kaufvertrag wie vom Eigentümer angefragt zu Stande kommt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 10.000,- € bzw. des Mehrerlöses, soweit er 10.000 € überschreitet, ausgesprochen.
4. Der Löschung der Auflassungsvormerkung bezüglich des bedingten Ankaufsrechts wird mit einer Treuhandauflage für den Notar zur Freigabe erst nach Eingang der Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- € bzw. des Mehrerlöses, soweit er 10.000 € überschreitet, an den Markt Altomünster zugestimmt.