Ein Vertreter des IB Mayr stellt den aktuellen Sachstand der Planungen für die Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens Altomünster HRB 2 am Halmsrieder Bach mit einem Fassungsvolumen von ca. 34.000 m³ vor:
Einzugsgebiet (1,08 km²)
Ziel: Erreichen eines sog. HQ100-Schutzes
Maßnahmen im Einzelnen:
Errichtung eines Dammbauwerks mit einer mechanisch gesteuerten Drossel und eines räumlichen Rechens
Anhebung der Gemeindeverbindungsstraße auf ein hochwasserfreies Niveau
Neubau eines Feld- und Waldweges
Aktuelle Planung
Detail zum Dammbauwerk
Detail zur erforderlichen Straßenerhöhung
Die aktuelle Planung führt dazu, dass südlich der Gemeindeverbindungsstraße Altomünster - Halmsried und nördlich des Feldweges Teilbareiche von privaten Grundstückslfächen im Einstaufall – abhängig von den Starkregenereignissen überschwmmt werden:
Es ist vorgesehen, die damit verbundenen finanziellen Nachteile durch z.B. Fremdeintragung, Ernteverschlechterung, Ernteausfall etc. im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung - möglichst verbunden mit der Eintragung einer Dienstbarkeit - zu regeln.
Alternativ zur Inanspruchnahme von privaten Flächen bestehen folgende Möglichkeiten:
Variante 1: Die bestehende Verrohrung zwischend den südlich der Straße liegenden Flächen und dem Becken wird so umgebaut, dass diese Verrohrung nicht mehr vor dem Damm (= im Becken), sondern nach dem Damm (= außerhalb des Beckens) ausläuft. Dies führt jedoch dazu, dass das Einzugsgebiet verkleinert und damit die Hochwassersicherheit verringert wird.
Für die Flächen nördlich des Feldwegs ergibt sich hier keine Veränderung.
Von Seiten des IB Mayr wird dieUmsetzung dieser Variante nicht empfohlen.
Variante 2: Die südlich der Straße liegenden Flächen werden soweit aufgefüllt, dass im Einstaufall keine oder evtl. nur reduzierte Überschwemmung stattfindet. Die damit verbundene Reduzierung des Rückhaltevolumens kann an anderer Stelle geschaffen werden.
Bei dieser Maßnahme ist mit Mehrkosten in der Höhe von ca. 50.000,- € rechnen.
Falls auch die nördlich des Feldwegs liegenden Flächen aufgefüllt werden sollen, erhöht sich dieser Ansatz entsprechend.
Bild eines vergleichbaren Bauwerks von der „Landseite“
Bild eines vergleichbaren Bauwerks von der „Wasserseite“
ier mit Grobrechen und Weg
Auf einen sog. Grobrechen kann aufgrund eines geringen Baumbestandes im Einzugsbereich des HRB 2 verzichtet werden.
Von Seiten der Verwaltung wird die Errichtung einer Füllstandsanzeige (Pegelstandsmessung) für erforderlich geachtet.
Folgende Möglichkeiten bieten sich an:
Variante 1 Errichtung einer „einfachen“ Messlatte im Bereich des Drosseleinlaufs
Es ist mit Kosten in der Größenordnung von ca. 2.000,- € zu rechnen.
Variante 2 Errichtung einer elektronischen Messeinrichtung im Dammbereich mit Übertragung an die EDV der Verwaltung und Darstellung im Internet
Es ist mit Kosten in der Größenordnung von ca. 25.000,- € zu rechnen.
Diese Variante wird aufgrund des entsprechenden Mehrwerts von Seiten der Verwaltung empfohlen
Im Zuge der Errichtung des HRB 2 (Halmsrieder Bach) wird vorgeschlagen, auch am HRB 3 (Halmsrieder Bach) eine Füllstandsanzeige zu errichten.
Aufgrund der unterschiedlichen Ausführung beim Drosselzulauf im Vergleich zum HRB 2 kann hier bei der Variante „einfachen“ Messlatte nicht auf die vorbeschriebene Ausführung zurückgegriffen werden.
Es bieten sich folgende Möglichkeiten:
Variante 1 Messlatte im Becken (Beispielfoto)
Es ist mit Kosten in der Größenordnung von ca. 5.000,- € zu rechnen.
Variante 2 Messlatte an der Dammböschung (Beispielfoto)
Es ist mit Kosten in der Größenordnung von ca. 7.000,- € zu rechnen.
Variante 3 Errichtung einer elektronischen Messeinrichtung im Dammbereich mit Übertragung an die EDV der Verwaltung und Darstellung im Internet
Es ist mit Kosten in der Größenordnung von ca. 25.000,- € zu rechnen.
Von Seiten der Verwaltung wird auch hier empfohlen eine elektronische Messeinrichtung im Dammbereich mit Übertragung an die EDV der Verwaltung und Darstellung im Internet zu errichten.
Für das weitere Vorgehen ist die nachstehende Zeittafel vorgesehen:
Juli 2019 Fertigstellung der Genehmigungsplanung
Beantragung der Genehmigung/Planfeststellung/Förderung
November 2019 Ausschreibung der Gesamtmaßnahme
Dezember 2019 Vorliegen der Genehmigung/Planfeststellung und des Förderbescheids
April 2020 Beginn der Gesamtmaßnahme
Oktober 2021 Abschluss der Gesamtmaßnahme