Bestätigung des neuen Kommandanten und dessen Stellvertreter (Freiwillige Feuerwehr Thalhausen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Feuerwehrkommandant wird in geheimer Wahl von dem Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt (Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG).

Die Freiwillige Feuerwehr Thalhausen hat in ihrer Jahreshauptversammlung am 03.06.2019

Herrn Michael Rupprecht-Nemetschek         zum 1. Kommandanten und
Herrn Josef Schormair                         zum 2. Kommandanten

gewählt.

Die gewählten Personen erfüllen die Voraussetzungen des Art. 8 Abs. 3 BayFwG.

Die beiden Kommandanten sind im Benehmen mit dem Kreisbrandrat vom Gemeinderat des Marktes Altomünster per Beschluss zu bestätigen (Art. 8 Abs. 4 BayFwG).

Beschluss

Michael Rupprecht-Nemetschek und Josef Schormair werden im Benehmen mit dem Kreisbrandrat in ihren gewählten Ämtern als 1. bzw. 2. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Thalhausen  bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.07.2019 07:10 Uhr