Beitrags- und Gebührenkalkulation im Abwasserbereich


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2019 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Mit Beschluss vom 23.06.2015 wurde letztmals der Kalkulationszeitraum für die Abwassergebühren auf die Jahre 2016 bis 2019 festgesetzt.
Aufgrund der zwischenzeitlich abgerechneten Baumaßnahmen zum Anschluss der südlichen und nördlichen Ortsteile und der aufgelaufenen Gebührenausgleichsrücklage (Überdeckung von rd. 600.000,- €) ist die Neukalkulation für den anschließenden Zeitraum 2020 bis 2023 erforderlich.

Für die Neufestsetzung der gesplitteten Abwassergebühren ab 01.01.2020 sind folgende Berechnungen erforderlich:
1.        Kalkulation der Benutzungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswassergebühr) für die Jahre 2020 bis 2023
2.        Erstellung der Betriebsabrechnungen für die Jahre 2016 bis 2019 (Über- bzw. Unterdeckung Art. 8 Abs. 6 KAG)
3.        Erstellung der endgültigen Betriebsabrechnung für das Jahr 2015

Hierzu wurde ein Kostenangebot von Frau Dipl.-Betriebswirtin und Verwaltungswirtin (FH), Dagmar Suchowski eingeholt, die bereits 2011 und 2015 die Kalkulation der Benutzungsgebühren durchgeführt hat. Frau Suchowski wurde von der Regierung von Oberbayern als öffentlich bestellte und vereidigte Gutachterin für Kalkulation von Beiträgen und Gebühren kommunaler Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen bestellt.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen für die Kalkulation weiterhin einen Zinssatz von 3,0 % der Anschaffungswerte anzuwenden (Art. 8 Abs. 3 KAG).
Nach § 12 KommHV-Kameralistik soll sich die Verzinsung an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren:
Der Durchschnittssatz aus
den letzten 10 Jahren beträgt 1,7 %
den letzten 20 Jahren beträgt 3,0 %
den letzten 25 Jahren beträgt 4,3 %
aller Kommunaldarlehen für alle Berechnungszeiträume beträgt 2,9 %

Finanzielle Auswirkungen

Das Honorarangebot beläuft sich auf 7.735,00 €.

Beschluss

  1. Gemäß Art. 8 Abs. 6 KAG wird der Kalkulationszeitraum wiederum auf 4 Jahre (2020 bis 2023) festgelegt.
  2. Für die Kalkulation ist weiterhin ein Zinssatz von 3,0 % der Anschaffungswerte anzuwenden (Art. 8 Abs. 3 KAG).
  3. Der Auftrag zur Erstellung der angebotenen Kalkulation und Betriebsabrechnungen wird dem Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski zum Angebotspreis von 7.735,00 € erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.07.2019 07:10 Uhr