Die beiden vorhandenen, barocken Innentüren mit Umfassungszarge sind zu sanieren und erhalten im Rahmen der Sanierungsarbeiten ihre Ursprungsfassung wieder.
Die weiteren erforderlichen Innentüren werden neu hergestellt und sollen sich aus denkmalpflegerischen Gründen von den alten, zu sanierenden Türen unterscheiden.
Von Architektenseite wird vorgeschlagen, einfach gehaltene, glatte, lackierte Türblätter mit Stockzargen zu verwenden.
Alle erforderlichen neuen Türen lassen sich nach der gleichen Systematik ausführen, auch bei unterschiedlichen Einbausituationen wie ungerade Wände, Flachstürze oder Bogen, unebenes Bestandsmauerwerk oder neue Ziegelwand und Trockenbauwand sowie unterschiedliche Anforderungen wie Schallschutz, Bandschutz oder Türen ohne Anforderungen.
Beispielfoto
Aus der Mitte des Gemeinderats wird auf folgendes hingewiesen:
- Bei allen Türen sind bzgl. der Durchgangsbreite die Anforderungen des Brandschutzes und der Barrierefreiheit einzuhalten.
- Rundbögenabschlusse sind aus Kostengründen nur an den Stellen zu realisieren, bei den der Bestand auch so ausgebildete ist oder ein historische Mauerdurchbruch vorhanden ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die bestehende Haustüre am Eingang der Westseite ebenfalls saniert und die Zugangstüre zum Schützenkeller ersetzt wird.
Die Fenster haben je nach Entstehungszeit und Anforderungen verschiedene Ausführungen:
Kastenfenster:
Einfachfenster
Brandschutzfenster (nur an der Südfassade)
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.