Freiflächenfotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet Altomünster; Vorstellen der aktuell beantragten Standorte und der Bewertungskriterien


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

In der nachstehenden Übersicht sind die Standorte von Freiflächenfotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet, die
  • bereits im Betrieb sind,
  • sich in den entsprechenden Bauleitplanverfahren befinden oder
  • dem Gemeinderat als erste Information vorgestellt wurden
schematisch dargestellt.



Der Schwerpunkt der Besichtigung am 07.05.2019 lag bei den nachstehenden Standorten
  • Anlage Kiemertshofen
  • Anlage Rudersberg
  • Anlage Schmelchen
  • Anlage Schmarnzell


Die bestehenden, in Betrieb befindlichen PV-Anlagen haben nachstehende Flächen:
  • Anlage Schmelchen                ca. 7,2 ha
  • Anlage Lichtenberg                ca. 4,5 ha


Von Seiten des begleitenden Landschaftsplanungbüros Brugger wurden für die Bewertung der einzelnen Standorte die nachstehenden, objektiven Kriterien angewandt und daraus die Geeignetheit des Standorts zu ermittelt:

Ausschlusskriterien:
  • Ausschlusskriterien sind diejenigen Kriterien, die sich aus gesetzlichen Regelungen und zwingenden Vorgaben der Landesplanung ergeben.
Anmerkung: Einer Umsetzung stehen hier hohe rechtliche Hürden im Weg

Beispiele:
  1. Lage im Bereich von Gehölzen und anderen naturschutzfachlich hochwertigen Flächen (Biotope usw.)
  2. Lage an landschaftsbildprägenden Geländeabschnitten (Höhenrücken, schutzwürdige Täler)

Eignungskriterien:
Eignungskriterien sind
  • Vorgaben aus der Landes- und Regionalplanung, die nicht zwingend einzuhalten sind,
und
  • weitere, fachlich hergeleitete Kriterien (insbesondere zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes), die dazu dienen, die Eignung von Standorten differenziert zu bewerten.

Beispiele:
  1. Abstand zu Ortsrändern (insbesondere landschaftsbildprägende Ortsränder, Wohnbauflächen)
  2. geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglichkeiten der Eingrünung und Minimierung
3.        Anbindung        an        bestehende        Infrastruktur        (Autobahnen,        Schienenweg etc.) oder Konversionsstandorte (Vorgabe LEP)

Anhand dieser Kriterien erfolgt eine Bewertung der Standorte in die Kategorien
  • ungeeignet:        es liegt mindestens ein Ausschlusskriterium vor
  • wenig geeignet:        es liegt kein Ausschlusskriterium vor
kein Eignungskriterium wird erfüllt
  • bedingt geeignet:        es liegt kein Ausschlusskriterium vor
mindestens ein Eignungskriterium wird erfüllt
  • geeignet:                es liegt kein Ausschlusskriterium vor
mindestens zwei Eignungskriterien sind erfüllt

Weiterhin wird bei der Bewertung berücksichtigt, wenn durch Anpassung der Abgrenzung der Anlage die Kriterien erfüllt werden können also z.B.
  • von Höhenrücken abgerückt wird
  • Biotopflächen ausgespart werden
  • etc.


Die Thematik wird in folgender Reihenfolge (nach Verfahrensstand) abgearbeitet:


Übersichtsbezeichnung                Verfahrensbezeichnung

Anlage Deutenhofen                        Freiflächenfotovoltaikanlage „Nordwestlich von Deutenhofen“
Anlage Rudersberg                        Freiflächenfotovoltaikanlage „Nördlich von Rudersberg“
Anlage Schmelchen                Freiflächenfotovoltaikanlage „Schmelchen Westliche Erweiterung“
Anlage Kiemertshofen                Freiflächenfotovoltaikanlage „Südöstlich von Kiemertshofen“
Anlage Schmarnzell                        Freiflächenfotovoltaikanlage „Südöstlich von Schmarnzell“


Ein Vertreter des Büros Brugger Landschaftsarchitekten, Aichach war bei der Sitzung anwesend.


Aus der Mitte des Gemeinderats wird vorgeschlagen, über
  • flächen- und/oder leistungsbezogene Obergrenzen
und
  • weitere Kriterien, wie z.B.
    • Gewerbesteuer kommt der Standortgemeinde zugute
    • Qualität des überbauten Bodens
    • Art und Weise der Grünflächenbewirtschaftung
nachzudenken und in diesem Zusammenhang einen Kriterienkatalog durch ein Gremium ausarbeiten zu lassen.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird ohne weitere Beschlussfassung zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9

Datenstand vom 06.08.2019 07:32 Uhr