In der nachstehenden Übersicht sind die Standorte von Freiflächenfotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet, die
- bereits im Betrieb sind,
- sich in den entsprechenden Bauleitplanverfahren befinden oder
- dem Gemeinderat als erste Information vorgestellt wurden
schematisch dargestellt.
Der Schwerpunkt der Besichtigung am 07.05.2019 lag bei den nachstehenden Standorten
- Anlage Kiemertshofen
- Anlage Rudersberg
- Anlage Schmelchen
- Anlage Schmarnzell
Die bestehenden, in Betrieb befindlichen PV-Anlagen haben nachstehende Flächen:
- Anlage Schmelchen ca. 7,2 ha
- Anlage Lichtenberg ca. 4,5 ha
Von Seiten des begleitenden Landschaftsplanungbüros Brugger wurden für die Bewertung der einzelnen Standorte die nachstehenden, objektiven Kriterien angewandt und daraus die Geeignetheit des Standorts zu ermittelt:
Ausschlusskriterien:
- Ausschlusskriterien sind diejenigen Kriterien, die sich aus gesetzlichen Regelungen und zwingenden Vorgaben der Landesplanung ergeben.
Anmerkung: Einer Umsetzung stehen hier hohe rechtliche Hürden im Weg
Beispiele:
- Lage im Bereich von Gehölzen und anderen naturschutzfachlich hochwertigen Flächen (Biotope usw.)
- Lage an landschaftsbildprägenden Geländeabschnitten (Höhenrücken, schutzwürdige Täler)
Eignungskriterien:
Eignungskriterien sind
- Vorgaben aus der Landes- und Regionalplanung, die nicht zwingend einzuhalten sind,
und
- weitere, fachlich hergeleitete Kriterien (insbesondere zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes), die dazu dienen, die Eignung von Standorten differenziert zu bewerten.
Beispiele:
- Abstand zu Ortsrändern (insbesondere landschaftsbildprägende Ortsränder, Wohnbauflächen)
- geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglichkeiten der Eingrünung und Minimierung
3. Anbindung an bestehende Infrastruktur (Autobahnen, Schienenweg etc.) oder Konversionsstandorte (Vorgabe LEP)
Anhand dieser Kriterien erfolgt eine Bewertung der Standorte in die Kategorien
kein Eignungskriterium wird erfüllt
mindestens ein Eignungskriterium wird erfüllt
mindestens zwei Eignungskriterien sind erfüllt
Weiterhin wird bei der Bewertung berücksichtigt, wenn durch Anpassung der Abgrenzung der Anlage die Kriterien erfüllt werden können also z.B.
- von Höhenrücken abgerückt wird
- Biotopflächen ausgespart werden
- etc.
Die Thematik wird in folgender Reihenfolge (nach Verfahrensstand) abgearbeitet:
Übersichtsbezeichnung Verfahrensbezeichnung
Anlage Deutenhofen Freiflächenfotovoltaikanlage „Nordwestlich von Deutenhofen“
Anlage Rudersberg Freiflächenfotovoltaikanlage „Nördlich von Rudersberg“
Anlage Schmelchen Freiflächenfotovoltaikanlage „Schmelchen Westliche Erweiterung“
Anlage Kiemertshofen Freiflächenfotovoltaikanlage „Südöstlich von Kiemertshofen“
Anlage Schmarnzell Freiflächenfotovoltaikanlage „Südöstlich von Schmarnzell“
Ein Vertreter des Büros Brugger Landschaftsarchitekten, Aichach war bei der Sitzung anwesend.
Aus der Mitte des Gemeinderats wird vorgeschlagen, über
und
- weitere Kriterien, wie z.B.
- Gewerbesteuer kommt der Standortgemeinde zugute
- Qualität des überbauten Bodens
- Art und Weise der Grünflächenbewirtschaftung
nachzudenken und in diesem Zusammenhang einen Kriterienkatalog durch ein Gremium ausarbeiten zu lassen.